Präsent-Geld, Jst eine Adeliche Steuer, oder ein dem Lands-Herrn von der Ritterschafft verwilligtes Geld, welches von den Ritter-Gütern bezahlt, und entweder als ein freywilliges Geschencke oder an stat der Ritter-Dienste, damit die Lehn-Leute auf eine gewisse Zeit von der Auffoderung verschonet bleiben mögen, dem Lands-Herrn gezahlt wird.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1816Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0