FeedFeldwebellieutenant
AllerleiBrockhaus 1882

Feldwebellieutenant, eine bei der deutschen Armee im Nov. 1877 eingeführte Charge, welche nur bei der Besatzungsarmee vorkommt. Zu derselben können diensterfahrene inaktive Unteroffiziere, welche nicht mehr dienstpflichtig sind, in geordneten Verhältnissen und entsprechender bürgerlicher Lebensstellung sich befinden, im Falle einer Mobilmachung zur Besetzung vakanter Secondelieutenantsstellen bei den Ersatztruppen, den Landwehr⸗, Fußartillerie- und Garnisonbataillonen, den Depoteskadrons und Landsturmformationen und, sofern sie ihre dienstliche Brauchbarkeit dargethan, drei Monate nach erfolgtem Dienstantritt ernannt werden. Der F. gehört zu den Landwehroffizieren, und zwar zur Hauptklasse der Subalternoffiziere im Range der Secondelieutenants, hinter denen sie rangieren. Er erhält kein Patent, sondern eine Bestallung wie die Feldwebel der Garde, die Gebührnisse der Secondelieutenants einschließlich des Wohnungsgeldzuschusses, und da er für Bekleidung und Ausrüstung selbst sorgen muß, das reglementsmäßige Equipierungsgeld. Er trägt die Abzeichen des Feldwebels des Truppenteils, doch mit den Feldachselstücken der Secondelieutenants, die Offizierkopfbedeckung mit dem Landwehrabzeichen, das Offiziersgepäck und Offizierseitengewehr.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 661Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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