Toggenburg, Landschaft im schweiz. Kanton St. Gallen, wird von der Thur bewässert, rechts von der Sentisgruppe, links von den Churfirsten und den Nagelfluhketten des Speer (1956 m) und der Kreuzegg (1317 m) umschlossen, erstreckt sich als breites, sichelförmig gekrümmtes, etwa 60 km langes Bergthal mit vielen Seitenthälern von der Wassercheide (1040 m) zwischen Thur und Rhein bei Wildhaus nördlich bis zur Grenze des Kantons Thurgau, umfaßt ein Gebiet von 551 akm mit 53547 E., worunter 22994 Katholiken, und zerfällt in die Bezirke Ober⸗, Neu⸗, Alt⸗ und Untertoggenburg. Das T. ist ein freundliches Voralpengelände, reich an Wald und Alpweiden; die untern Stufen gehen allmählich in Berg⸗ und fruchtbares Hügelland über. Wie der sorgfältige Anbau des Bodens, der gute Zustand der Alpweiden und die große Zahl der Fabriken den Fleiß, so verraten die stattlichen Ortschaften der Thalsohle und die zahlreichen saubern Einzelhöfe der Berghalden den Wohlstand der Bevölkerung. Acker⸗ und Obstbau, Alpwirtschaft, Baumwollindustrie (besonders die Buntweberei), Stickerei und Handel sind die Haupterwerbsquellen. Ein Netz guter Fahrstraßen durchzieht die ganze Landschaft; die Toggenburgbahn, 25 km lang, zweigt bei Wyl von der Linie Winterthur-St. Gallen-Rorschach nach Süden ab und führt durch das Hauptthal bis Ebnat hinauf. Die wichtigsten Ortschaften sind Wildhaus, der Geburtsort des schweiz. Reformators Zwingli, Neßlau (2183 CE.), Ebnat (s. d.) und Kappel (s. d.) in Obertoggenburg, Wattwyl (s. d.) und das alte Städtchen Lichtensteig in Neutoggenburg, Flawyl (3833 E.) in Untertoggenburg. Die Grafen von T. gehörten im spätern Mittelalter zu den reichsten und mächtigsten Dynasten der Schweiz. Von ihren Stammburgen lag die Alttoggenburg in einer einsamen, waldigen Gegend des gleichnamigen Bezirks unweit des Hörnli (1135 m), die Neutoggenburg nahe bei Lichtensteig. Nach dem Erlöschen des Geschlechts 1436 kam die Grafschaft an die 9—4. von Raron, die sie 1469 an das Stift St. Gallen verkauften. Die Bedrückung der Reformierten und die Mißachtung der alten Rechte der Landschaft von seiten des Stiftes führten 1712 zum Toggenburger Krieg zwischen den Ständen Bern und Zürich und den auf Seite des Abtes stehenden kath. fünf Orten (Luzern, Zug und Waldstätte). Durch den Sieg der Berner bei Vilmergen (25. Juni 1712) wurde dieser Krieg zu Gunsten der Landschaft entschieden, vollständig beseitigt wurde jedoch die Herrschaft des Stifts erst durch die helvet. Verfassung 1798 und die Mediationsverfassung von 1803, welche letztere das T. dem Kanton St. Gallen zuwies. Vgl. Wegelin, Geschichte der Landschaft T.v (St. Gallen 1857); Hagmann, Das T.o (Lichtensteig w1877).