Transitlager nennt man Niederlagen, in. denen für die Wiederausfuhr bestimmte zollpflichtige Waren unter Kontrolle der Steuerbehörden zollfrei lagern können, bis sie weiter befördert werden. In der Regel ist es den Besitzern oder deren Vertretern auch gestattet, gewisse Manipulationen, wie Reinigen, Sortieren u. s. w. an den Waren vorzunehmen. Dieselben können natürlich jederzeit Pa Entrichtung des Zolls in den freien innern Verkehr gebracht werden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 800Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei