Umschalter nennt man verschiedenartig konstruierte Hilfsapparate zur beliebigen Herstellung oder Unterbrechung, resp. Abzweigung einer elektrischen Leitung; bei elektrischen Beleuchtungsanlagen ist U. die Bezeichnung für Vorrichtungen, mittels deren meist durch Einsetzen von Stöpseln, sowie durch Umdrehung einer Kurbel eine beliebige Verbindung zwischen jedem Stromkreise einer Maschine und jeder Lampengruppe, resp. jeder einzelnen Lampe hergestellt oder unterbrochen, somit jede Lampe unabhängig von den übrigen desselben Stromkreises angezündet oder ausgelöscht werden kann, wobei meist zugleich eine Regulierung der Lichtstärke gestattet ist. Bei den automatischen Umschaltern wird der betreffende Zweck durch die Wirkung von Elektromagneten, resp. durch Einschaltung künstlicher Widerstände erreicht.