Unterbindung (ligatura) nennt man in der Chirurgie die Umschnürung eines Teils. Sie wird angewandt zur Stillung von Blutungen, Heilung von Gefäßgeschwülsten, Beseitigung von gestielten Geschwülsten und zur unblutigen Durchtrennun von Teilen. Die Blutstillung geschieht teils dur die U. der blutenden Gefäßenden, teils, wenn letztere nicht zugänglich sind, durch U. der den blutenden Teil versorgenden Hauptschlagader. Die Gefäßenden werden vor der Umschnürung mit einer eigenen Zange (Unterbindungspinzette) hervorgezogen. Die Daupiichlagader muß zur U. erst durch eine besondere Operation aufgesucht und freigelegt werden. Der Blutung wegen wird auch regelmäßig der Nabelstrang unterbunden. Zur Heilung von Gefäßgeschwülsten bringt man diejenigen Gefäße, von welchen die Geschwülste ausgegangen sind, durch U. zum Verschluß. Gestielte Geschwülste kann man dadurch zum Absterben und zur endlichen sie das But erde daß man ihren Stiel, durch den sie das Blut erhalten, mittels einer Ligatur fest umschnürt. Dieses Verfahren wird indes jetzt nur noch selten in Anwendung gezogen, weil die Geschwulst, ehe sie sich ablöst, fault und dadurch dem Patienten lästig und gefährlich wird. Die U. kann man auch zur unblutigen Trennung benutzen, wenn man die in der Trennungslinie liegenden Teile fest umschnürt. Die Ligatur durchschneidet das von ihr Umfaßte in einigen Tagen, wenn man dafür sorgt, daß sie, solange ihre Wirkung dauern soll, gespannt bleibt. In dieser Weise bedient man sich der U. besonders zur Eröffnung von Fistelgängen, 3. B. am After. Zur Gefäßunterbindung wählt man starke Hanf⸗ oder Seidenfäden, auch (carbolisierte) Darmsaiten, zur Umschnürung von Geschwulststielen und zur Durchtrennung von Teilen auch Drähte und Gummistränge (Ligatura elastica).