FeedUnterbrechung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Unterbrechung des Verfahrens (iurist.). Durch den Eintritt gewisser Thatsachen wird das Civilverfahren unterbrochen, in dem Sinne, daß während der U. mit Wirksamkeit im Prozeß nicht gehandelt werden kann, daher auch der Lauf einer jeden Frist aufhört und nach Beendigung der U. Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XVI. die volle Frist wieder zu laufen anfängt. Unterbrechungsgründe sind: 1) Der Tod einer Partei; die U. dauert bis zur Aufnahme durch den Rechtsnachfolger; gegen den säumigen Rechtsnachfolger kann der Gegner die Aufnahme betreiben. 2) Durch die Konkurseröffnung werden die die Konkursmasse betreffenden Prozesse unterbrochen bis zur Aufnahme nach den konkursrechtlichen Bestimmungen oder bis zur Aufhebung des Konkurses. 3) Verliert eine Partei die Prozeßfähigkeit oder stirbt ihr Lemonts. Vertreter oder endigt seine Vertretungs-Hefugnis, ohne daß die Partei prozeßfähig Idauert ist, so wird der Prozeß unterbrochen. Die U. dauert so lange, bis der gesetzliche Vertreter, beziehungsweise neue gesetzliche Vertreter dem Gegner oder dieser jenem 9ane Absicht anzeigt, den Prozeß fortzusetzen. Für die Aufnahme gilt das Gleiche, wenn im Fall der U. durch den Tod ein Nachlaßkurator bestellt ist. 4) In Anwaltsprozessen der Tod des Anwalts oder dessen eintretende Unfähigkeit zur Vertretung; das Verfahren wird unterbrochen, bis der bestellte neue Anwalt dem Gegner seine Bestellung anzeigt; bei Verzögerung der Anzeige kann der Gegner die Aufnahme betreiben. 5 Wenn durch Krieg oder ein anderes Ereignis die Thätigkeit des Gerichts aufhört, so tritt für die Dauer dieses Zustandes U. des Verfahrens ein. Tod, Verlust der Prozeßfähigkeit, Wegfall des gesetzlichen Vertreters haben U. des Verfahrens dann nicht zur Folge, wenn die Partei durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war. Auf Antrag des Prozeßbevollmächtigten muß aber das Gericht das Verfahren aussetzen, im Todesfall auch auf Antrag des Gegners. (S. Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich, §§. 217 fg.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 49Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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