FeedVerlangen
Literatur & SpracheBrockhaus 1882

Verlangen nach der betreffenden Handlung (verba desiderativa), Verkleinerung (verba deminutiva). Alle Ableitungen vom V., welche dekliniert werden können, z. B. Participium (s. d.) und Infinitiv (sud.), gehören nicht zur Konjugation desselben. Man pflegt sie nur der Bequemlichkeit wegen neben diese zu stellen und unterscheidet von ihnen die eigentlichen Konjugationsformen als verbum finitum. Die Grammatik, namentlich die ältere, hat noch eine Anzahl von Kunstausdrücken für Eigentümlichkeiten der Form und Bedeutung von Verben, so z. B. anomale oder unregelmäßige Verba für Abweichungen von einer als regelmäßig vorausgesetzten Konjugationsweise; verbum defectivum * ein V., welches nicht alle Formen bildet; verum impersonale, welches kein bestimmtes Subjekt hat, z. B. ces regneto, verbum auxiliare oder Hilfsverbum, das zur Umschreibung gewisser Tempora dient, z. B. im Deutschen haben, sein, werden; verbum substantivum als Bezeichnung des V. osein» als des allgemeinsten verbalen Ausdrucks. Verbürgen, s. Bürgschaft. Verrelli, Stadt und Hauptort eines Bezirks in der ital. Provinz Novara, liegt rechts an der Sesia in sumpfiger, sehr ungesunder Ebene, ist Sitz eines Erzbischofs, Station der Eisenbahnen Mailand-Turin, V.⸗Mortara-Broni und V.⸗Valenza, mit Aranco, Trino und Fara durch Tramways verbunden, hat einen großen Marktplatz mit der 1864 errichteten Statue Cavours, 14 Kirchen, darunter die prachtvolle, moderne Kathedrale, deren Bibliothek alte sehr kostbare Handschriften enthält, ein Schloß, zwei Hospitäler, das eine mit Museum und botan. Garten, ein Lyceum, ein Gymnasium, eine technische Schule, ein erzbischöfl. Seminar, ein Waisenhaus und ein Theater. Die großartige, 1219 gegründete Kirche Sant'-Andrea hat eine Kuppel und zwei Westtürme; mehrere Kirchen, so- wie die Galleria dell' Istituto di Belle Arti besitzen Fresken und Gemälde von Gaudenzio Ferrari. V. zählt (Ende 1881) 21 431 (Gemeinde 29244) E., welche Reis⸗, Hanf⸗ und Flachsbau, außerdem Seidenzucht, Seidenspinnerei und Handel treiben. Vercellae war im Altertum Hauptstadt der Libici im Transpadanischen Gallien, später gen tes Municipium der Römer. Im Südosten liegen die Raudischen Felder (Campi Raudii), auf welchen Hannibal seine erste Schlacht auf ital. Boden und 101 v. Chr. Marius die Cimbern schlug. Im 12. und 13. Jahrh. war V. selbständiger Freistaat, kam in der ersten Hälfte des 14. Jahrh. an die Visconti, hierauf an Montferrat und 1427 an Savoyen. Die 1228 daselbst gestiftete Universität ging wieder ein. Am 10. Okt. 1495 wurde zu V. ein Friedensvertrag zwischen Karl VIII. und Lodovico Moro von Mailand geschlossen, in welchem sich der Herzog von der venetian. Liga lossagte und aufs neue in die franz. Bundesgenossenschaft eintrat, dafür die Festung Novara zurückerhielt und Genua unter Frankreichs Lehnshoheit mit seinem Herzogtum wieder vereinigte. Die Stadt ward 1638 von den Spaniern erobert, im Pyrenäischen Frieden aber 1659 wieder an Savoyen zurückgegeben. Am 20. Juni 1704 ergab sie sich an die Franzosen, welche die Festungswerke schleiften, 26. Juli 17¹⁷ an die Spanier, die sie aber in demselben Jahre infolge des Friedens wieder räumten. Vereellone (Carlo), gelehrter röm. Theolog, geb. 14. Jan. 1814 zu Sordevolo in der Diöcese Biella in Piemont, trat 1829 zu Turin in die Kongregation der Barnabiten ein. Die Kongregation ließ ihn erst zu Turin Philosophie, dann zu Rom Theologie studieren, worauf ihm die Leitung der theol. Studien im Barnabitenkollegium zu Rom übertragen ward. Sein Hauptwerk sind die Variae lectiones vulgatae latinae editionis Bibliorum (2 Bde., Rom 1860 — 64). Von Bedeutung sind auch seine Dissertazioni academiche di vario argumento (Rom 1864). Im Auftrage der Kurie besorgte V. auch eine neue offizielle Ausgabe der Vulgata Alten und Neuen Testaments (Rom 1861). Im J. 1856 übertrug ihm der Papst Pius IX. die Herausgabe der von A. Mai bearbeiteten Biblia e codice Vaticanos (5 Bde., Rom 1857). V. starb 19. Jan. 1869 zu Rom. Vereingetorix ist der Name des tapfern Arverners, der als Oberanführer seiner und der mit den Arvernern verbündeten zahlreichen andern gallischen Völkerschaften die für die Römer unter Cäsar gefährlichste Erhebung leitete. Nach großen Erfolgen über Cäsar entschloß sich V., Alesia zum Hauptplatz und Mittelpunkt seiner Operationen zu machen, ward aber dort von Cäsar eingeschlossen, und übergab sich nach hartem Widerstand und nachdem ein großes von den Galliern zusammengebrachtes Entsatzheer in schwerem Kampfe besiegt war. Sechs Jahre später ward er von Cäsar 46 v. Chr. im — aufgeführt und auf Befehl desselben enthauptet. Napoleon III. ließ dem V. bei Alise de Ste.Reine eine 6,5Im hohe Bronzestatue errichten. (S. u. Alesia.) Vgl. Mounier, «V. et Pindépendance gauloise (2. Aufl., Par. 1875). Verdacht heißt die auf Beweisgründen oder Anzeichen (Indicien) beruhende Wahrscheinlichkeit, daß jemand ein Verbrechen begangen habe, die der Gewißheit oder dem direkten Beweise der That entgegengesetzt wird. Der V. ist ein entfernter, wenn ihn nur einzelne Gründe erzeugen, die zu der That in bloß mittelbare Beziehung gebracht werden können, z. B. die besonders günstige Gelegenheit zur Begehung des Verbrechens. Naher V. liegt vor, wenn der Grund desselben unmittelbar auf die That hinweist, z. B. wenn sich jemand im Besitze einer gestohlenen Sache befindet. Dringender wird der V., je mehr Gründe desselben übereinstimmend zusammentreffen. Die Verdachtsgründe sind teils vorausgehende, wie Handlungen und Äußerungen vor der That, z. B. Drohungen und Vorbereitungen, Feindschaft, ein Verhältnis, welches Beweggründe zur That enthält, frühere Verbrechen gleicher Art; teils begleitende, welche mit der That selbst in Verbindung stehen, z. B. Anwesenheit am Orte derselben, empfangene Wunden, blutige Kleider und Gewehre, Zurücklassen eigener und Besitz solcher Sachen, welche von dem herrühren, an welchem das Verbrechen verübt worden ist; teils endlich nachfolgende, wie Handlungen, welche auf ein Bewußtsein eines begangenen Verbrechens hinweisen, z. B. Reden davon, Flucht, Bemühen, die Spuren des Verbrechens zu vertilgen, Verteidigung gegen einen noch nicht ausgesprochenen Verdacht u. s. w. Wenn das Vorhandensein eines nahen V. nach dem Urteile unabhängiger Spruchkollegien aus den Akten hervorging und der Angeschuldigte dennoch im Leugnen beharrte, so sollte nach der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V. von 1532 zur Marter (s. Tortur) verschritten werden, um in einem Geständnisse den vollen, direkten Beweis der Schuld zu erlangen. Hieraus entwickelte sich die Ansicht, daß auf bloße Indizien (s. d.) kein Straferkenntnis 10 bauen sei, wenn auch deren Zahl und Zusammenhang die Möglichkeit der Schuldlosigkeit ausschlösse. Erst die neuern Gesetzgebungen haben den künstlichen, Anzeichen⸗ oder Indizienbeweis (. unter Beweis) in sein volles Recht eingesetzt. Vgl. Glaser, „Beiträge zur Lehre vom Beweis im Strafprozeßo (Lpz. 1883).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 169Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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