Verkehr nennt man im allgemeinen die gesamte mit dem Güteraustausch zusammenhängende wirtschaftliche Thätigkeit. Im engern Sinne unterscheidet man jedoch häufig den Verkehr vom Handel, indem man unter dem erstern die den Handel vorbereitenden, vermittelnden und fördernden wirtschaftlichen Leistungen versteht. Es gehört dahin die Güter⸗, Personen⸗ und Nachrichtenbeförderung, also das ganze Transportwesen mit Einschluß von Post und Telegraphie, sowie das Geld⸗ und Bankwesen. Als Verkehrsanstalten bezeichnet man hauptsächlich die Transportanstalten, deren Einrichtung und Betrieb (ebenso wie die Ordnung des Geldwesens) schon frühzeitig wenigstens teilweise vom Staate in die Hand genommen worden ist, was sich auch volkswirtschaftlich durch die Rücksicht auf eine möglichst gleichmäßige Entwickelung der Verkehrsmittel im ganzen Lande rechtfertigen ließ. Neuerdings hat die Verstaatlichung der Verkehrsanstalten, besonders durch Ausdehnung des Staatseisenbahnsystems, weitere große Fortschritte gemacht.