Verstärkungstruppen werden in Dänemark die aus den ältesten Dienstpflichtigen gebildeten Truppen genannt. Nach dem Wehrgesetz vom 6. Juli 1867 dauert die Dienstverpflichtung 16 Jahre, von denen der Regel nach 4 in der Linie, 4 in der Reserve und 8 in der Verstärkung zugebracht werden. Nach dem Gesetze vom 25. Juli 1880 aber besteht die Infanterie aus 5 Brigaden und der Garde. Letztere zählt 1 Linien-und 1 Verstärkungsbataillon, jede Brigade aber zerfällt in 2 Regimenter, von denen jedes 3 Linienbataillone und 1 Verstärkungsbataillon enthält. Die Feldartillerie besteht aus 2 Regimentern zu je 2 Abteilungen à 3 Linienbatterien und 1 Verstärkungsbatterie. Die Festungsartillerie besteht aus 2 Bataillonen, von denen das 1. aus 4 Linien⸗ und 2 Verstärkungskompagnien, das 2. aus 2 Linienkompagnien und 1 Verstärkungskompagnie zusammengesetzt ist.