Vikar (lat. vicarius) heißt der Stellvertreter eines Beamten im Dienste, sei es ein weltlicher oder geistlicher. Bekannt sind namentlich die V. der Stifter, die im Mittelalter für die eigentlichen Domherren die geistlichen Funktionen zu besorgen hatten. Kapitelsvikar (Vicarius capituli) ist der vom Kapitel erwählte Vertreter des Bischofs als Inhaber des Diöcesanregiments bei eingetretener Sedisvakanz. Apostolischer Vikar Gicarius apostolicus) ist in der kath. Kirche der Titel des Vorstandes eines Missionsgebiets, der, zugleich Bischof in partibus, die episkopalen Funktionen in demselben verrichtet, aber durch seine unbedingte Amovibilität von den Bischöfen unterschieden ist. In England führen den Namen V. (Vicars) die Geistlichen, deren Stellen früher Klöstern und Stiftern zustanden und deren Einkünfte noch jetzt der höhern Geistlichkeit zufallen, während der B. nur den sog. kleinen Zehnten davon erhält. In Deutschland sind Pfarrvikare oder auch Substituten jüngere Geistliche, welche das Amt der durch Alter, Krankheit oder sonst behinderten Pfarrer verwalten. Auch die deutschen Reichsverweser wurden V. (s. Reichsvikarien) genannt.