Adjunkt (lat.) heißt eigentlich der einem Beamten außerordentlicherweise zugesellte Amtsgehilfe oder Stellvertreter. So wird z. B. einem bejahrten Geistlichen, der seinen Beruf nicht mehr im ganzen Umfange erfüllen kann, ein A. (Vikar) beigegeben. Außerdem führen im Schul⸗ oder Kirchendienste den Titel A. auch festangestellte Beamte zweiten Ranges, weil deren Stellen ursprünglich zur Aushilfe der ersten Angestellten gegründet wurden. An einigen Universitäten und Akademien heißt der zweite Vertreter eines bestimmten wissenschaftlichen Fachs A., weil seine Wirksamkeit vorzugsweise dahin gehen soll, dem Hauptrepräsentanten des Fachs zur Aushilfe und Stellvertretung zu dienen. — In Frankreich bilden die Adjoints, d. i. Adjunkten, eine Beamtenklasse in der Gemeindeverfassung. Jeder Maire einer Gemeinde hat, je nach dem Umfange der Geschäfte, einen oder Derhmrn Adjoints, die ihm als Stellvertreter oder überhaupt als Unterbeamte bei der Erledigung der Geschäfte Dienste leisten. Ebenso heißen Adjoints gewisse Unterbeamte in der franz. Militärverwaltung.