FeedVolksfeste
AllerleiBrockhaus 1882

Volksfeste heißen solche Feste, an denen entweder die Gesamtheit einer durch Sprache, Sitte und Regierungsform zu einem Ganzen verbundenen Be-Orodere f. teilnimmt (Nationalfeste), oder doch größere Kreise dieser Bevölkerung, sofern sie als besondere Ganze innerhalb jenes allgemeinen stehen und folglich organische Glieder desselben bilden. Das Lebenselement der V. sind Offentlichkeit, Gemeingeist und Freiheit; wie von diesen drei Gütern ihr Gedeihen abhängt, so beruht darauf auch ihre hohe polit. und sittliche Bedeutung. Ihr Ursprung ist ebenso mannigfaltig als ihre Gliederung, steht aber stets mit dem Volkscharakter in Wechselwirkung und übt mithin, je nach dem Maße und der Art seiner Kraft, einen zwar bestimmenden, aber wiederum durch den Volkscharakter bedingten Einfluß auf die Gestaltung der einzelnen Feste. Religion und Recht, die ältesten Grundpfeiler aller Gesittung, dann natürliche Neigungen, Verkehr und folgenreiche histor. Ereignisse sind die Hauptquellen der V. von allgemeiner und weitreichender Geltung. Dagegen erscheinen V. von beschränkter Geltung teils als vereinzelte, durch eigentümliche Umstände veranlaßte Außerungen jener gemeinsamen Grundursachen, teils als Reste älterer allgemeiner Feste, teils als Folgen von solchen besondern Verhältnissen, die sich erst allmählich im Laufe der Zeit 4½½ bildet haben. Kein Volk entbehrt gänzlich der V., aber Art und Grad ihrer Ausbildung bedingt sich bei den verschiedenen Völkern äußerst mannigfaltig. Die vollendetste Entwickelung erreichen sie da, wo zu dem Vorherrschen der Offentlichkeit, des Gemeingeistes und der Freiheit eine zwar sinnliche und heitere, aber durch Geistestüchtigkeit gezügelte Grundanlage des Volkscharakters und ein ausgeprägter Formensinn tritt. Alle diese Bedingungen vereinigten sich in ausgezeichneter Weise bei den alten Griechen; daher durchzog ein reich und mannigfaltig geliederter, mit der Religion in engster Verbindung Rehender Kranz von Festen das ganze griech. Staats- und Volksleben. Die alten Germanen konnten zusolge ihres Nationalcharakters, der klimatischen Verhältnisse ihrer Wohnsitze und ihres noch wenig fortgeschrittenen Kulturzustandes nicht jene Mannigfaltigkeit und Vollendung der griech. Feste entwickeln. Da aber auch bei ihnen jene drei Grundbedingungen in lebendigster Geltung standen, so besaßen auch sie wenigstens eine beträchtliche Anzahl von Festen und von wahren V. im vollen Sinne des Wortes, an denen, wie in Griechenland, jeder freie Mann ohne Unterschied sich beteiligte. Weil ihnen ein tiefes Naturgefühl innewohnte und überdies ihre friedliche Beschäftigung fast nur auf Viehzucht, Ackerbau und Jagd gerichtet war, so trugen ihre Feste, soweit sich das aus den allerdings sehr spärlichen Quellen erkennen läßt, überwiegend den Charakter von Naturfesten und standen in engster Beziehung mit ihrer Religion und deren größtenteils natursymbolischen Mythen. Die Hauptfeste fielen in die Zeiten der Winter⸗ und der Sommersonnenwende, zu denen dann, vom Februar bis zum Mai reichend, eine ganze Reihe von Frühlingsfesten und eine geringere Anzahl von Herbstfesten hinzutraten. Gefeiert wurden die Festtage mit Versammlungen, Opfern, Umzügen, Gelagen, Gesang und Spiel und dienten auch zur Verfolgung gerichtlicher und polit. Zwecke. Da die germanischen V. wegen ihres genauen Zusammenhangs mit der Religion einen entschieden ausgeprägten heidnischen Charakter trugen, mußten sie den christl. Bekehrern äußerst anstößig sein. Gleiwohl wurden sie nicht unbedingt ausgerottet, sondern man richtete sich nach der Vorschrift Papst Gregors d. Gr., welcher geraten hatte, die heidnischen Gebräuche vorsichtig zu schonen, aber ihnen nach Möglichkeiteine christl. Wendung zu geben. Daher kam es, daß mehrere der alten heidnischen Feste und Festgebräuche sich noch durch Jahrhunderte erhielten und Reste derselben sogar bis auf die Gegenwart herabreichen. Solche Reste altheidnischer Frühjahrsfeste sind das Todaustreiben am Sonntage Lätare in Schlesien, Meißen, Franken und Thüringen, die Osterfeuer in Niederdeutschland und der gegenwärtig fast vergessene Umritt des Maigrafen in Niederdeutschland, Dänemark, Schweden und England. Ferner sind Überbleibsel der Sonnenwendefeste die Johannisfeuer in Oberdeutschland, die Verbrennung des Julblocks am Weihnachtsabend im nördl. England, die Gebräuche der Zwölf Nächte u. s. w. Andere Züge der alten heidnischen Festübung verschmolzen mit der christlichen zu einem neuen Ganzen. Denn wie die Bekehrer heidnische Kultusstätten in christl. Kirchen umschufen, so verlegten sie christl. Feste und Gedächtnisfeier der Heiligen gerade auf die Tage bisherigen heidnischen Festbegangs, und christl. und heidnischer Brauch vermischten sich dabei so innig, daß wir bis auf die Gegenwart viele unserer Fast⸗ , Oster⸗, Pfingst⸗, Weihnachts⸗ und anderer Festgebräuche als röm.⸗ oder german.⸗heidnischen Ursprungs mit voller Sicherheit nachweisen können. Hatten ferner Musik, Poesie, Umzüge und Mummenschanz die heidnischen Feste begleitet, so war dies nicht minder der Fall bei den katholischen. Namentlich entwickelten sich die schon in den Aufzügen und Wechselreden bei der german. Mittwinter-und Frühjahrsfeier erkennbaren dramatischen Keime durch eingreifende Beteiligung der kath. Geistlichkeit zu den wirklichen Anfängen des deutschen Dramas, zu Moysterien, zu Oster-und Weihnachtsspielen, gerade wie einst auch in Griechenland aus gottesdienstlicher Feier, aus dem Dionysoskult, das Drama entsprungen war. Diese halb geistlichen, halb weltlichen Aufführungen waren noch wirkliche V., an denen sich jedermann, geistlich wie weltlich, hoch wie niedrig, ergötzte. Dasselbe gilt auch von andern unter Mitwirkung der Kirche entstandenen Festen jener Zeit, wie von den Kirchweihen (s. d.), aus denen die deutschen Kirmsen hervorgegangen sind, und von den Messen (s. d.), deren volksfestliche Seite neben der geschäftlichen noch jetzt ins Gewicht fällt. Allmählich aber stellten sich Spaltungen ein, indem zuerst die Ritter als bevorrechteter Stand, ihre besondern Feste, Turniere, Schwertleiten u. dgl. feierten und bald auch die aufstrebenden Bürger gleichfalls sich zu Innungs⸗, Schützen⸗ und andern Festen zusammenschlossen. Doch war diese Trennung noch keine durchgreifende; sie befaßte mehr einen Unterschied des Grades als der Art. Noch waren Bildung, Litteratur und Vergnügungen wesentlich dieselben für Höfe, Adel und Bürgerstand, und wie der Adel häufig in den Dienst der Städte trat, so gesellten sich auch Fürsten und Herren zu bürgergerlichen Festen. Das änderte sich im 16. und 17. Jahrh., zunächst durch die Einwirkung der Reformation, die jedem unter Einfluß der röm. Kirche stehenden Feste feindlich entgegentrat. Dazu kamen noch mächtige Einwirkungen des Auslandes, zunächst Spaniens, Frankreichs und Italiens. Die Hofsitte wandelte sich vollständig uns zog den Adel nach sich, der nun ganz in den Dienst der Höfe trat. Die Turniere wurden verdrängt durch fremdländisches Ringelrennen und ebenfalls fremdländisches Schaugepränge allegorischer Aufzüge, deren Bedeutung dem Bürgerstande größtenteils ebenso unverständlich blieb, als die Beschränktheit seines Vermögens ihm ihre Nachahmung abschnitt. Von gelehrten Schriftstellern nach fremden Mustern geübt, entsprang eine neue Litteratur, die nur dem schulmäßig Gebildeten einen Genuß bot. An die Stelle der geistlichen Dramen und der bürgerlichen, zwar derben, aber lebensfrischen Fastnachtsspiele traten gespreizte Hof-und Staatsaktionen und im Gefolge des Westfälischen Friedenskongresses die prächtige und teuere ital. Oper. Dazu gesellte sich eine sogar das Volkslied (s. d.) verdrängende kunstmäßige Musik, deren Ausübung und Verständnis wiederum schulgerechte Kenntnis voraussetzte. So drang ein doppelter gewaltiger Riß, ein konfessioneller und ein kulturhistorischer, durch das deutsche Leben, und indem er das Volk spaltete, knickte er auch dessen Feste. Durch die Gestaltung der polit. Verhältnisse gedieh die Verkümmerung aufs äußerste. Unter dem wachsenden Drucke des absoluten Regiments starb das öffentliche Leben ab, sanken die Städte und mit dem Selbstgefühl des Bürgers auch die kecke, fröhliche Bürgerlust, wurde der Bauer noch tiefer in Knechtschaft herabgedrückt. Freilich wohl suchten dann die Aufklärung und der Polizeistaat des 18. Jahrh. den staatlichen Verhältnissen ernstlich und auch mit einem gewissen Erfolge wieder aufzuhelfen und zugleich auf das Wohl des Volks nachdrücklich hinzuarbeiten, aber der praktisch nüchternen Verständigkeit gebrach der Sinn für Poesie so gänzlich, daß man sogar schöne tiefpoetische Trümmer uralter V. als ordnungswidrigen Unfug verpönte. Erst die großen Denker und Dichter seit dem Ende des 18. und die gewaltigen Schicksalsstürme im Laufe des 19. Jahrh. brachten sowohl die Dichtung des Volks als seine Rechte wieder zum Verständnis und zu Ehren. Die Kluft, welche Jahrhunderte zwischen den Ständen und Klassen aufgerissen, konnten sie zwar nicht gänzlich wieder schließen, aber sie verminderten sie doch wesentlich und begannen damit die Beseitigung des ersten Haupthindernisses, welches der Entfaltung echter V. sich bisher entgegengestellt hatte. Denn Trümmer alter V. sind freilich in allen deutschen Gauen, in Städten wie in Dörfern vorhanden, aber sie beschränken sich fast alle (selbst solche, die gleichzeitig an mehrern Orten gefeiert werden) auf kleine Bezirke und enge Kreise. Vgl. Reimann, Deutsche V. im 19. Jahrh. Geschichte ihrer Entstehung und Beschreibung ihrer Feiery (Weim. 1839); Montanus, «Die deutschen V.v (Elberf. 1854—58); von Reinsberg-Düringsfeld, Das festliche Jahrs (Lpz. 1863). Reicher an wirksamen V. sind die Schweizer mit ihren Schwing⸗, Turn⸗ und vaterländischen Gedächtnisfesten und die Engländer; vgl. Strutt, &The sports and pastimes of the people of Englande (3 Bde., Lond. 1801— 10); Brand, «Observations on popular antiquitieso (herausg. von Ellis, 3 Bde., Lond. 1841—42).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 325Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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