Wasserschleben (Friedrich Wilhelm Hermann), Kirchenrechtslehrer und Rechtshistoriker, geb.“ 22. April 1812 in Liegnitz, studierte in Breslau und Berlin die Rechte, habilitierte sich 1838 daselbst,‚ wurde 1841 außerord. Professor in Breslau und 1850 ord. Professor in Halle, 1852 in Gießen. Im J. 1862 wurde er zum Geh. Justizrat ernannt, 1873 zum lebenslänglichen Mitglied der Ersten Kammer der Stände, 1875 zum Kanzler der Universität Gießen. Im J. 1879 erhielt er den Charakter als Geheimrat. Das Kanzleramt legte W. 1883 nieder. Er veröffentlichte namentlich: «Reginonis libri II de synodalibus causiso (Lpz. 1840), Die Bußordnungen der abendländ. Kirches (Halle 1851), Juristische Abhandlungen (über den Bentinckschen Erbfolgestreit, Gieß. 1856), Das Prinzip der Successionsordnunge (Gotha 1860), «Sammlung deutscher Rechtsquelleno (1. Bd., Gieß. 1860), «Prinzip der Erbfolges (Lpz. 1870), Die irische Kanonensammlungo (2. Aufl., Lpz. 1885).