Dernburg (Heinr.), Lehrer des röm. und preuß. Civilrechts, wurde 3. März 1829 zu Mainz geboren, studierte in Gießen und in Berlin Jurisprudenz und habilitierte sich 1851 in Heidelberg. Von ier wurde er 1852 als außerord. Professor nach ürich berufen und dort im Frühjahr 1855 zum ord. Professor ernannt. Im J. 1862 folgte er in derselben Auschrr einem Rufe an die Universität Halle. Auf Grund der Präsentation der letztern wurde er 1866 ins Herrenhaus berufen, wo er sich der damals kleinen Fraktion liberaler Mitglieder anschloß, welche die nationale Politik Bismarcks unterstützte. Im J. 1873 erhielt er den Lehrstuhl des röm. und preuß. Rechts an der Universität Berlin, und im November desselben Jahres wurde er aufs neue ins Herrenhaus berufen, aus welchem er infolge seiner Versetzung von Halle ausgeschieden war. D. veröffentlichte: «Geschichte und Theorie der Kompensation nach röm. Recht mit Rücksicht auf die neuern Gesetzbüchero» (Heidelb. 1852; 2. Aufl. 1868), «Das Pfandrecht nach den Grundsätzen des heutigen röm. Rechts v (2 Bde., Lpz. 1860 — 64), „Die Institutionen des Gajuso (Halle 1869), Das Vormundschaftsrecht der preuß. Monarchies (Berl. 1875; 2. Aufl. 1876). Am wichtigsten ist sein Lehrbuch des preuß. Privatrechts und der Privatrechtsnormen des Reichse (3 Bde., Halle 1871—80; die einzelnen Bände sind in wiederholten Auflagen erschienen). Charakteristisch für dies Werk, welches auch für die gemeinrechtliche Wissenschaft eine hervorragende Bedeutung besitzt. ist die scharfe Gegenüberstellung der röm. und antiken Rechtsgedanken einerseits und der modernen und deutschen Rechtsbildungen andererseits.