Wiener Kongreß. Der Schlußartikel des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 enthielt die Bestimmung, daß alle bei dem Kriege gegen Napoleon J. beteiligt gewesenen Mächte Abgesandte nach Wien schicken sollten, um dort auf einem Kongreß den Friedensvertrag vollends auszuführen. Auch die Sieger untereinander waren bereits durch Verträge gebunden. Dem Kronprinzen (Karl XIV. Johann) von Schweden war Norwegen als Entschädigung für das verlorene Finland zugesichert. Die Verträge von Kalisch und Reichenbach sprachen die Herstellung Preußens in dem Umfang von 1806 aus. Der Vertrag von Teplitz that ein Ahnliches rücksichtlich sterreichs und bestimmte die Auflösung des Rheinbundes, sowie die Wiedereinsetzung des Welfenhauses in Hannover und Braunschweig. Osterreich und Großbritannien hatten dem König Joachim Murat den Besitz von Neapel garantiert. Desgleichen waren Verträge mit den span. Cortes und mit Portugal, mit Bayern (zu Ried), Württemberg und den meisten Rheinbundstaaten geschlossen. Der Anfang des Wiener Kongresses wurde bis zum 1. Okt. 1814 verschoben. Außer den Monarchen von Rußland, Preußen, Dänemark, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Kassel und einer Menge anderer fürstl. Personen erschienen daselbst alle namhaften Diplomaten der Zeit (Metternich, Nesselrode, Castlereagh, Münster, Hardenberg, Talleyrand u. s. w.). Die kleinsten deutschen Fürsten und Freien Städte waren durch Abgeordnete vertreten. Auch Stein war anwesend. Kaiser Franz I. von Gsterreich gewährte eine verschwenderische Gastfreundschaft. In dem fortwährenden Taumel von Vergnügungen gingen die Geschäfte nur langsam vorwärts, und erst die Rückkehr Napoleons von Elba beschleunigte den Abschluß. Die Bevollmächtigten der vier alliierten Großmächte, Osterreich, Großbritannien, Preußen, Rußland, begannen mit dem Beschluß, daß zwei Ausschüsse, der eine für die deutschen, der andere für die europ. Angelegenheiten, für Länderverteilung und Grenzbestimmung niedergesetzt werden sollten. Der letztere sollte nur aus den Bevollmächtigten der vier Mächte bestehen. Allein Talleyrand wußte dies geschickt zu vereiteln und es dahin zu bringen‚, daß auch Frankreich, Spanien, Portugal und Schweden als Mitunterzeichner und Teilnehmer des Ersten Pariser Friedens zugelassen wurden. Am 8. Okt. erließ der so konstituierte Ausschuß die Erklärung, daß er alle Fragen insoweit ordnen würde, bis dieselben zur Verhandlung mit den einzelnen Beteiligten reif wären. Die kleinern Mächte, welche auf Plenarsitzungen und eine Art europ. Parlament gerechnet hatten, sahen sich dadurch ganz in den Hintergrund gedrängt. Die Hauptfragen betrafen Sachsen und Polen. Kaiser Alexander I. von Rußland forderte das Herzogtum Warschau, um daraus ein Königreich Polen unter russ. Protektorat zu gründen, und durfte dabei bestimmt auf die Unterstützung Preußens zählen, indem König Friedrich Wilhelm III. ebenfalls seine Hauptforderung, die Einverleibung des ganzen Königreichs Sachsen in die preuß. Monarchie, nur mit Rußlands Hilfe durchsetzen konnte. Bereits hatte Preußen am 8. Nov., auch mit Zustimmung Großbritanniens und Esterreichs, förmlich die Verwaltung von Sachsen übernommen. Talleyrand, dessen Einfluß inmitten der Entzweiung wuchs, verstand es jedoch, den gegen Sachsen gerichteten Schlag als dem Prinzip der Legitimität widerstreitend darzustellen. Castlereagh, der anfangs hauptsächlich nur den russ. Vergrößerungsplänen entgegentrat, wurde allmählich gleichfalls gegen Preußen verstimmt. Auch Osterreich, das schon aus Familienrücksichten die Vernichtung Sachsens nicht wünschte, außerdem aber die Abrundung Preußens und dessen Grenznachbarschaft an den böhm. Pässen hintertreiben wollte, gab endlich offen zu verstehen, daß es höchstens in eine Teilung des sächs. Gebiets willigen würde. Die Hartnäckigkeit, womit eine Partei der andern entgegentrat, schien Europa mit einem neuen Kriege zu bedrohen. Indessen erklärte Kaiser Alexander, daß er, um einen Krieg zu verhindern, in eine Teilung des Herzogtums Warschau willigen würde. Die vier alliierten Mächte schritten nach dieser Eröffnung am Ende Dez. 1814 zur Errichtung des sog. Ausschusses für Polen und Sachsen, in den auch Talleyrand eintreten durfte. Die Forderung Alexanders war früher auch auf die Städte Thorn und Krakau gegangen. Jetzt bewilligte er, daß Thorn und Krakau, zur Deckung der preuß. und österr. Grenze, freie und neutrale Städte werden sollten. Auch sollte Preußen das jetzige Großherzogtum Posen erhalten; an Osterreich wollte er das im Wiener Frieden von 1809 an Rußland abgetretene Stück von Ostgalizien zurückgeben. Dagegen behielt Alexander sich vor, aus dem überrest des Herzogtums Warschau ein poln. Königreich mit nationalen und liberalen Institutionen zu bilden. Ungeachtet die poln. Angelegenheit auf diese Weise glücklich fortschritt, drohte doch die sächs. Frage den Kongreß gänzlich zu sprengen. Hardenberg erklärte, daß es im Interesse Europas liege, ein starkes, durch Sachsen abgerundetes Preußen zu schaffen; daß der König ücaber August I. sein Land völkerrechtlich verwirkt habe; daß die sächs. Bevölkerung selbst wünschen müsse, nicht geteilt zu werden, sondern im ganzen an Preußen zu fallen. Der sächsische König sollte dafür eine Gebietsentschädigung in Westfalen oder auf dem linken Rheinufer erhalten. Auf die Drohung Hardenbergs, Preußen werde seine Rechte zu verteidigen wissen, einigten sich sogar Osterreich, Großbritannien und Frankreich 3. Jan. 1815 zu einem geheimen Defensivtraktat; Bayern, Hannover, die Niederlande, sogar Hessen-Darmstadt wurden zum Beitritt eingeladen. Indes keine Großmacht hatte den ernstlichen Willen zum Kriege. Auch gelang es Metternich, allmählich den preuß. Widerstand zu ermüden und für den Plan einer Teilung Sachsens zu gewinnen. Hardenberg forderte zuletzt nur etwa den dritten Teil der sächs. Bevölkerung, wollte aber wenigstens eine große Stadt, und zwar Leipzig, eingeschlossen wissen. Erst als Rußland sich erbot, Thorn an Preußen zu überlassen, stand Hardenberg von der Forderung auf Leipzig ab (Febr. 1815). Der vollständige Abschluß der poln.⸗sächs. Frage durch förmliche Verträge erfolgte erst später im Drange der Umstände, nach Napoleons Rückkehr von Elba. Nach einem Beschlusse des Ausschusses reisten Metternich, Talleyrand und der Herzog von Wellington nach Preßburg zum sächs. König Friedrich August J., vermochten jedoch die Unterzeichnung des Teilungsvertrags, in dem Preußen die jetzige Provinz Sachsen und den größten Teil der Lausitz erhielt, erst 18. Mai 1815 zu Wien zu Stande zu bringen. Zuvor schon, 8. April, schlossen Osterreich, reußen und Rußland einen Vertrag, wodurch rakau zu einem neutralen, unter dem Schutz der drei Mächte stehenden Freistaat erklärt wurde; 3. Mai folgte die Unterzeichnung von drei Verträgen zwischen den drei Mächten, welche die getroffene Teilung des Herzogtums Warschau, sowie die Grenzen und die Verfassungsform der Republik Krakau genauer bestimmten. Als weitere Entschädigung für die Abtretung Ostfrieslands, Hildesheims u. s. w. an Hannover, Ansbachs und Bayreuths an Bayern, Lauenburgs an Dänemark, erhielt Preußen die gegenwärtige Rheinprovinz, Westfalen und Schwedisch-Pommern. Die Schöpfung des Königreichs der Niederlande, die Großbritannien eifrig betrieb und wofür es sich mit niederländ. Kolonien bezahlt machte, wurde den deutschen Mächten als eine Vormauer gegen ankreich eingeredet. Gleichzeitig erhielt die niederänd. Dynastie als Entschädigung für ihre abgetretenen nassauischen Erblande das Großherzogtum Luxemburg. Dänemark, das inzwischen Norwegen an Schweden abgetreten hatte, mußte den dafür gebotenen Ersatz, Schwedisch-Pommern, an Preußen überlassen und sich mit dem Herzogtum Lauenburg und einer Geldentschädigung begnügen. Die Schweiz ward mit geringen Gebietsveränderungen wiederhergestellt, und das an die Krone Preußen zurückgefallene Fürstentum Neuenburg trat als Kanton der Eidgenossenschaft bei. Doch blieb die Stadt Mülhausen (im Elsaß) bei Frankreich und das Veltlin u. s. w. bei der Lombardei, wogegen Osterreich definitiv auf die im Wiener Frieden von 1809 abgetretene enklavierte Herrschaft Rhäzuns (in Graubünden) verzichtete. Außerdem vermittelte der Kongreß mit Erfolg zwischen den streitenden Parteien und sanktionierte den neuen schweiz. Bundesvertrag. Die Bitten der polit. Flüchtlinge aus Spanien und Portugal um Schutz gegen die Verfolgungen ihrer Regierungen wurden als Privathändel abgewiesen. Dagegen setzte man zur Entscheidung des Streits über das Eigentumsrecht an dem mediatisierten Herzogtum Bouillon eine besondere Kommission ein. Einen Gegensatz zu der Seelenmäkelei, in die der Kongreß bei jeder Gelegenheit verfiel, bildete der freilich nicht ohne Eigennutz von Großbritannien gestellte Antrag auf Abschaffung des Negerhandels. Die Landmächte nahmen diesen humanen Vorschlag beifällig auf. Allein Frankreich suchte bestimmten Zusagen auszuweichen, und Spanien und Portugal protestierten und betrachteten die Sache als einen Anschlag gegen die Wohlfahrt ihrer Kolonien. Endlich einigte man sich 8. Febr. 1815 zu der Erklärung, daß die Abschaffung des Negerhandels höchst wünschenswert sei, jedoch der Zeitpunkt dem Ermessen der einzelnen Staaten überlassen bleiben müsse. Auch die Anträge auf Maßregeln gegen die nordafrik. Barbaresken blieben ohne praktischen Erfolg. Die Gastfreiheit des wiener Hofs und die Geschicklichkeit Metternichs trugen nicht wenig dazu bei, daß die Entschädigung des Hauses Habsburg-Lothringen höchst glänzend und ohne großen Widerstand vor sich ging. Seit Mai 1814 hatte Ssterreich nach Üübereinkunft mit den Verbündeten das nachmalige Lombardisch-Venetianische Königreich in Besitz genommen. Bald nachher gestand man ihm auch das ganze Litorale des Adriatischen Meeres bis und mit Ragusa zu, und Bayern mußte Tirol mit Vorarlberg, Salzburg sowie das Inn⸗ und Hausruckviertel wieder herausgeben. Nicht minder reichlich wurden die habsburgischen Nebenlinien in Italien bedacht und dadurch die österr. Vorherrschaft auf der Halbinsel fest begründet. Das Großherzogtum Toscana nahm der Erzherzog Ferdinand III. wieder in Besitz. Derselbe erhielt vom Kongreß außerdem Piombino, die vormals neapolitan. Küstenorte (Stado degli presidii) und später Elba zugesprochen. Der Erzherzog Franz IV., Enkel und Erbe des 1796 von den Franzosen vertriebenen Herzogs Hercules Rinaldo III. von Este, bekam das Herzogtum Modena mit den Dependenzen und die vormals kaiserl. Lehen in der Lunigiana. Endlich wurde Parma an die Gemahlin Napoleons, Erzherzogin Marie Luise, überwiesen, mit dem Recht, es an ihren Sohn zu vererben. Vergebens hatte der span. Gesandte Labrador versucht, gegen Osterreich die Ansprüche des Infanten Karl II. auf das Königreich Etrurien und auf sein Erbland Parma geltend zu machen. Er konnte nicht mehr erlangen, als daß die Großmächte dem Infanten das Herzogtum Lucca nebst einer jährlichen Rente von 500000 Frs. zuteilten. Darüber erbittert, verweigerte Spanien seinen Beitritt zur Schlußakte des Kongresses. Erst später ward die Erbfolge des Sohnes der Marie Luise cassiert und durch einen Vertrag zwischen Osterreich, Frankreich und Spanien 1817 festgesetzt, daß der Infant Karl II. nach dem Tode der Erzherzogin in Parma succedieren sollte. Um eine stärkere Mittelmacht zwischen hatten die und dem österr. Italien zu schaffen, hatten die Verbündeten schon im Pariser Frieden die Vergrößerung des Königreichs Sardinien stipuliert. Der Kongreß sicherte zuvörderst die männliche Erbfolge für alle Provinzen des Königreichs zu Gunsten der Nebenlinie Savoyen-Carignan und sprach dann die Vereinigung der ehemaligen Republik Genua mit Sardinien aus. Die Versuche Talleyrands, kraft des Legitimitätsprinzips Murat aus Neapel zu verdrängen und die Bourbonen in beiden Sicilien wiederherzustellen, wollten anfangs nicht gelingen. Erst Murats unüberlegtes Losbrechen nach Napoleons Rückkehr erleichterte die Durchführung des Plans; nachdem er von den Osterreichern aus dem Lande gejagt war, nahm König Ferdinand J. sofort Neapel wieder in Besitz, das ihm nun auch vom Kongreß bestätigt wurde. Der Gesandte des Papstes Pius VII., Kardinal Consalvi, verlangte die gänzliche Wiedereinsetzung in alle Güter, Rechte und Provinzen, welche der päpstl. Stuhl vor der Französischen Revolution besessen hatte. Indessen eignete SÖsterreich sich den am linken Po-Ufer belegenen Teil der Legation Ferrara, sowie das Besatzungsrecht in Ferrara und Commachio zu. Die Herausgabe der Grafschaften Venaissin und Avignon seitens Frankreichs verweigerte Ludwig XVIII. Ebensowenig war die Wiederherstellung alles dessen, was die kath. Kirche seit 1803 in Deutschland verloren hatte, zu erlangen. Am Abend des 5. März 1815, als der Kongreß einem Hoffeste beiwohnte, traf die Kunde ein, Napoleon habe Elba verlassen; am 8. brachte ein Kurier aus Sardinien die Nachricht, er sei an den Küsten der Provence gelandet. Trotz der allgemeinen Bestürzung faßte man den Beschluß, die Verhandlungen fortzusetzen, und Talleyrand bot alles auf, um die alliierten Mächte zu einer abermaligen Schilderhebung im Interesse der Bourbonen zu vermögen. Am 13. März erklärte auf Metternichs Antrag der Ausschuß der acht Mächte, daß der Vertrag vom 11. April 1814 gebrochen sei, daß Napoleon durch abermalige Störung der Ruhe Europas den Schutz der Gesetze und der bürgerlichen Ordnung verwirkt und sich der öffentlichen Rache überliefert habe. Vergebens richtete Napoleon Schreiben an sämtliche Monarchen, worin er diese Beschuldigungen zu entkräften suchte und den Pariser Frieden anerkannte. Auch sein Versuch, die Allianz der Großmächte zu sprengen, indem er den geheimen Traktat vom 3. Jan. 1815 dem russ. Kaiser Alexander mitteilen ließ, blieb erfolglos. Am 25. März schlossen Osterreich, England, Preußen und Rußland einen Allianztraktat, der dem Vertrag von Chaumont (s. d.) neue Geltung verschaffte, und dem auf Einladung auch die Bourbonen und alle übrigen Mächte beitraten. Nur Schweden hielt sich zurück, und Spanien erklärte, den Krieg gegen Napoleon auf eigene Hand führen zu wollen, weil ihm der Kongreß den Rang einer Großmacht verweigert hatte. Im Drange der Umstände kamen jetzt sogar die deutschen Angelegenheiten zu einem kaum ½ Abschluß. Außer den bereits beseitigten Schöpfungen Rapoleons Königreich Westfalen, Großherzogtümer Berg, Würzburg und Frankfurt) wurden die Fürstenhäuser Isenburg und Leyen mediatisiert. Dagegen ward die Landgrafschaft Hessen-Homburg wiederhergestellt und den Städten Frankfurt, Lübeck, Bremen und Hamburg ihre Selbständigkeit zurückgegeben. Hannover erhielt die Königswürde, beide Mecklenburg, Sachsen-Weimar und Oldenburg den großherzogl. Titel. Zur Ausgleichung wischen den deutschen Staaten errichtete man eine Territorialkommission zu Frankfurt a. M., bestehend aus den eudens münnph Osterreichs, Großbritanniens, Preußens und Rußlands, welche durch den Rezeß vom 10. Juli 1819 die Gebietsverhältnisse Deutschlands vollends entschied. Über die deutsche Verfassungsfrage verhandelte bereits seit Okt. 1814 der sog. deutsche Ausschuß, der aus den Hauf größern deutschen Stagten bestand. Mitglieer desselben waren für Esterreich Metternich und Wessenberg, für Preußen Hardenberg und Humboldt, 5.. Bayern Wrede, für Württemberg Winingerode, für Hannover Münster und Baron Harenberg. Am 16. Okt. legten sterreich, Preußen und Hannover den Entwurf einer Bundesakte vor,‚ wonach Deutschland in Kreise mit Kreisobersten lne werden sollte. Die Bundesglieder, welche eine außerdeutschen Besitzungen hatten, sollten auf das Recht des Kriegs und der Allianzen mit auswärtigen Mächten verzichten. Alle Streitigkeiten zuishen Bundesgliedern sollten durch richterliche Entscheidung beigelegt werden. Auch sollte in jedem Bundesstaate eine landständische Verfassung bestehen, und den Unterthanen sollten gewisse bürgerliche Rechte gesichert werden. Aber Bayern und Württemberg nahmen diese Vorschläge sehr ungünstig auf und wollten in keine Beschränkung ihrer Souveränetätsrechte willigen. Der Streit wurde so ernst, daß auf Steins Veranlassung Kaiser Alexander seine Dazwischenkunft zu Gunsten Osterreichs, Preußens und Hannovers anbot. Die kleinern deutschen Staaten drängten eifrig darauf hin, zur Beratung mit zugelassen zu werden, und üÜbergaben 16. Nov. 1814 eine Note, worin sie ein gemeinsames Oberhaupt für Deutschland verlangften und sich bereit erklärten, die nötigen Einschrän⸗ „kungen ihrer Souveränetät sich gefallen zu lassen. „Auch Stein wirkte eifrig in diesem Sinne und ewußte den russ. Kaiser dafur S. interessieren; aber bei dem unausgleichbaren Dualismus zwischen sterreich und Preußen und bei dem Widerstreben der Mittelstaaten war eine Wiederherstellung des rdeutschen Kaisertums unmöglich. Nunmehr gerieten die Verhandlungen ganz in Stockung und wur⸗ „den erst im Febr. 1815 wieder aufgenommen. Preußen überreichte einen neuen Entwurf, der eine Bundesversammlung in zwei Räten, Bundesgericht, Kreisverfassung, Landstände und Volksrechte aufstellte; aber derselbe gelangte nicht zur Beratung. 1Günstigere Aufnahme fand ein österr. Gegenentwurf, Mai 1815, welcher einen Bundestag in der nachherigen Weise vorschlug, das Bundesgericht in der Schwebe ließ, die Volksrechte enger faßte. Auf „dieser Grundlage ward unter dem Drange der Umstände in einer allgemeinen Versammlung der deutschen Staaten rasch abgeschlossen und die Bundesverfassung 8. Juni 1815 unterzeichnet. An diese letzten Verhandlungen schlossen sich die Arbeiten über die Stromschiffahrt, besonders auf dem Rhein, und über die deutsche Militärverfassung. Da eine allgemeine Plenarsitzung nicht in der Absicht der Großmächte lag, bereitete der aßakte der acht Mächte die sog. Wiener Schlußakte oder Generalakte vom 9. Juni 1815 vor, welche die Resultate des Kongresses zusammenfaßte. Diese Akte, die eine vollständige und gegenseitige Gewährleistung aller aufgestellten Rechte und Verpflichtungen sein sollte, wurde von den Bevollmächtigten der acht Mächte, mit Ausnahme Spaniens, unterschrieben. Außerdem protestierte auch der Papst gegen die Schlußakte, weil seine Forderungen nicht in ihrem ganzen Umfange erfüllt waren. An den