Wrack (niederdeutsch, vom angelsächs. vrecan, brechen) heißt in der Schiffersprache der Körper eines gescheiterten oder sonst untauglich gewordenen Schiffs, überhaupt alles, was das Meer von verunglückten Schiffen an das Ufer treibt. Das Recht der Kuntenbewohner, sich dessen, was das Meer ans Land wirft, zu bemächtigen, heißt Strandrecht (s. d.).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 760Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei