Fahrwegsgerechtigkeit, f. s. Durchfahrtsrecht. uFahrzeug, n., 1. beim Richten eines Gebäudes die Vorrichtung zum Heraufziehen der Bauhölzer; besteht aus Richtbaum, Kloben mit Tau od. Flaschenzug u. dgl. m. — 2. s. v. w. Fahrstuhl (s. d.). Falence, Fayence, f., frz., n. E.in Faenza, n. A. in Faience in der Provence erfundene feine gebrannte Thonwaren, welche dem Steingut u. Porzellan nahe kommen. Man nimmt dazu feinen weißen Thon, welcher im Feuer leicht schmilzt, mischt feinen Sand u. klaren Speckstein oder Alabaster dazu und bildet Eihn auf der Drehscheibe od. in Formen zu feinen Geschirren. Die Malerei wird auf die Glasur aufgetragen und eingebrannt. Das Brennen geschieht in dem, dem Brennofen der Töpfer ähnlichen Fayenceofen, welcher jedoch 3Abtheilungen hat, od. in Thonmuffen, die ins Feuer gesetzt werden.