Kammerjäger, Jäger im persönlichen Dienste eines Fürsten, Leibjäger; jetzt besonders Bezeichnung für denjenigen, welcher das Fangen und Vertreiben von Ratten, Mäusen, Wanzen und anderm Ungeziefer als Geschäft betreibt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 53Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei