Kammer nennt man in der Militärtechnik einen zur Aufnahme einer Pulverladung oder von Pulver überhaupt bestimmten Raum. So wurden bei den ältesten, zur Hinterladung eingerichteten Geschützen (im 14. Jahrh.) die zur Aufnahme des Schießpulvers bestimmten losen Ladebüchsen (. unter Geschütz, Bd. VII, S. 883 v) als K. und die Geschütze selber als Kammerstücke bezeichnet. Bei den Wurfgeschützen (Haubitzen, Mörser u. f. w.) heißt K. der hintere verengte Teil der Seele, welcher die Pulverladung aufnimmt, und werden solche Geschütze Kammergeschütze genannt. In der deutschen schweren Artillerie kommt gegenwärtig auch die Anbringung der K. im Verschluß vor. (S. unter Geschütz, Bd. VII, S. 8934.) Handfeuerwaffen (s. d.), welche von vorn geladen werden, haben eine K. in der Schwanzschraube, welche danach Kammerschwanzschraube heißt. Kammerladungsgewehre hießen solche (jetzt veraltete) Hinterladegewehre, bei welchen Geschoß und Ladung von einem besondern, für sich beweglichen Kammerstück aufgenommen werden; hierher gehört eine 1831 in Frankreich angenommene Wallbüchse, das 1848 in Norwegen angenommene Schützen- und 1851 in Schweden eingeführte Marinegewehr. Kammerb uchsen heißen die von Delvigne (s. d.) erfundenen gezogenen Vorderladegewehre, bei welchen das Geschoß auf den Kammerrand aufgesetzt wurde. Bei Shrapnels (s. unter Geschoß) ist K. der zur Aufnahme der Sprengladung bestimmte abgesonderte Raum. Bei einer Mine (s. d.) heißt K. der zur Aufnahme der Minenladung bestimmte Raum. In Belagerungsbatterien wird der zur gesicherten Unterbringung des Pulverbedarfs dienende Hohlraum die Pulverkammer genannt, das Gleiche ist auf Kriegsschiffen der Fall.