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GeschichteBrockhaus 1882

Kamptz (Karl Alb. Christoph Heinr. von, reaktionärer preuß. Staatsmann, geb. 16. Sept. 1769 zu Schwerin, studierte zu Göttingen, wurde 1792 Kanzleivat und Geheimer Referendar und 1799 von der Ritterschaft zum Beisitzer des Hof- und Landgerichts der Herzogtümer Mecklenburg rmißt, sind unter C aufzusuchen. erwählt. Im J. 1804 ernannte ihn der König von Preußen als Kurfürst von Brandenburg zum Reichskammergerichtsassessor in Wetzlar. Bei Auflösung des Reichs wurde er Vizepräsident des Justizkollegiums in Stuttgart, nahm 1810 in Wetzlar an den noch zu erledigenden Geschäften des Reichskammergerichts teil und kam dann in den Oberappellationssenat des preuß. Kammergerichts, wurde 1812 vortragender Rat im Departement der höhern Polizei, 1817 Direktor des Polizeiministeriums und Mitglied des Staatsrats, 1824 mit Beibehaltung seiner übrigen Dienstverhältnisse erster Direktor der Unterrichtsabteilung im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Im J. 1830 wurde er Justizminister und mit Fortführung der Gesetzrevision und obersten Leitung der Justizangelegenheiten in den Rheinprovinzen beauftragt, 1842 aber der Verwaltung des Justizministeriums für die Gesetzrevision, mit Beibehaltung seiner Stellung im Staatsrate, enthoben. K. hat sich um die preuß. Gesetzgebung entschiedene Verdienste erworben, sich aber auch durch die Mitwirkung bei Untersuchung der sog. demagogischen Umtriebe hartem Tadel ausgesetzt. Er starb 3. Nov. 1849 in Berlin. Unter seinen juristischen und publizistischen Arbeiten sind hervorzuheben: Beiträge zum mecklenb. Staats⸗ und Privatrechter (6 Bde., Schwer. 1795 —1805), Mecklenb. Rechtssprüche (2 Bde., Rost. 1800—4), «Civilrecht der Herzogtümer Mecklenburge (2 Bde., Schwer. u. Rost. 1805 24), «Codex der Gendarmerie (Berl. 1815), der beim Wartburgsfeste verbrannt wurde; Beiträge zum Staats- und Völkerrechte (Berl. 1815), «Die Provinzial- und statutarischen Rechte in der preuß. Monarchiev (3 Bde., Berl. 1826 — 28), «Aktenmäßige Darstellung der preuß. Gesetzgebungo (Berl. 1843), Zusammenstellung der drei Entwürfe des preuß. Strafgesetzbuchsꝰ (Abteil. 1—3, Berl. 1844 -45). Auch gab er 1814 — 40 die Jahrbücher für die preuß. Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung und 1821—34 die «Annalen der preuß. innern Staatsverwaltungo heraus.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 57Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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