Grolman (Wilh. Heinr. von), Bruder des vorigen, geb. zu Berlin 28. Febr. 1781, studierte 1798—1800 zu Göttingen und zu Halle die Rechte. Er wurde 1801 Auskultator beim Stadtgericht in Berlin, 1802 Referendar beim Landgericht daselbst, 1804 Assessor bei der Kriegs⸗ und Domänenkammer in Marienwerder, 1806 Regierungsrat, 1808 Kammergerichtsrat in Berlin und 1810 uudeic Mitglied des kurmärk. Pupillenkollegiums. Beim Ausbruch des Kriegs 1813 zum Major und Kommandeur des 1. Bataillons des 4. kurmärk. Landwehr-Infanterieregiments ernannt, kämpfte er mit Auszeichnung im Treffen bei Hagelsberg und war dann bei der Einschließung von Magdeburg und Wesel. Im J. 1815 übernahm er von neuem das Kommando seines Landwehrbataillons, das an den Gefechten bei Fleurus und bei Wavre teilnahm. Nach dem zweiten Pariser Frieden trat er 1816 wieder zum Kammergericht in Berlin zurück, wurde jedoch bald darauf zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts in Kleve ernannt. Drei Jahre darauf trat er in das Ministerium zur Revision der Gesetzgebung in Berlin und wurde 1821 Vizepräsident des Oberlandesgerichts daselbst. NachFdem er vier Jahre lang dem Kriminalsenat vorgestanden, wurde er Präsident des Instruktionssenats, 1836 des Oberappellationssenats, im Okt. 1840 Kammergerichts-Chefpräsident und im Dezember desselben Jahres Wirkl. Geheimrat und Mitglied des Staatsrats. Im Sommer 1848 nahm er seinen Abschied und starb 1. Jan. 1856.