FeedKapitulaut
GeschichteBrockhaus 1882

Kapitulaut wird in der deutschen Armee derjenige Soldat genannt, der sich nach Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht freiwillig zum Weiterdienen verpflichtet. Eine solche Verpflichtung soll nur immer auf ein Jahr eingegangen werden und nur solche Leute sind zur Kapitulation zuzulassen, die sich zu Gefreiten und Unteroffizieren eignen. Der K. trägt, ehe er zum inAh⸗ avanciert, besondere ihn kenntlich machende Abzeichen, und zwar z. B. in der preuß. Armee bereits die schwarzweiße Säbeltroddel der Unteroffiziere und eine schmale schwarzweiße Borte quer an dem untern Teile der Achselklappe des Waffenrocks und des Mantels.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 82Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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