Kolieren, soviel wie Durchseihen; Kolatür, durchgeseihte Flüssigkeit; Kolatorium zum Durchseihen dienendes Zeug. Das K. wird namentlich bei der Darstellung von Pflanzendekokten und Extrakten angewandt, welche vermöge ihrer schleimigen Beschaffenheit eine Filtration nicht gestatten; es bezweckt die Absonderung des unlöslichen von dem gelösten Teil.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 409Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei