Kommunal, einer Gemeinde (s. d.) gehörig oder eine Gemeinde betreffend, daher Kommunalamt Kommunalbeamte, soviel wie Gemeindeamt, Gemeindebeamte; Kommunallasten, Kommunalabgaben, soviel wie Gemeindelasten, Gemeindeumlagen: Kommunalverfassung, soviel wie Gemeindeverfassung; Kommunalverbände, soviel wie Gemeindeverbände, und zwar versteht man unter Kommunalverband zunächst eine einzelne Gemeinde, dann aber auch die Vereinigung mehrerer Gemeinden (Kreise, Bezirke, Provinzen) zu kommunalen Zwecken und zu gemeinsamem Wirken. (S. Gemeindeverbände.) Coumnalhaus00. s. Volksbewaffnung. II aushalt, s. Gemeindehaushalt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 442Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei