Konsequenz im logischen Sinne heißt Folge, d. h. die Bedingtheit eines Urteils durch andere Urteile, welche den Grund desselben enthalten. Jeder Schlußsatz steht im Verhältnis der K. zu seinen Prämissen. (S. Schluß und Syllogismus.) Im ethisch-psychol. Sinne bedeutet K. die Folgerichtigkeit und Stetigkeit des Wollens und Handelns, das Festhalten an einmal gebilligten Zielen und die durch keine Nebenabsichten getrübte Arbeit an der Erreichung derselben.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 484Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei