Konvenienz(lat.), übereinstimmung; das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf; Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen u. s. w. (daher Konvenienzheirat); auch Bequemlichkeit, Zuträglichkeit.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 508Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei