Erkenntnis oder Sentenz heißt das in einem Prozeß ergehende Urteil, im Gegensatz zu den bloßen prozeßleitenden Verfügungen des Richters. (S. Urteil. Vgl. auch Dekretund Entscheidungen.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 294Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei