Konsignation (lat.) heißt diejenige kaufmännische Verkaufskommission (s. Kommissionshandel), bei welcher der Kommissionär dem Kommittenten auf die ihm gesandte Ware einen Vorschuß leistet, was gewöhnlich durch eine Wechselziehung (Tratte) des letztern auf den erstern geschieht. Ein solcher Vorschuß beträgt etwa die Hälfte bis zwei Drittel vom Werte der Ware am Absendungsplatze (Fakturawert). Der Kommissionär ist nun zugleich Konsignatar, der Kommittent Konsignant. Die K. ist eine bei überseeischen Unternehmungen sehr gebräuchliche Geschäftsform, in welcher größere Einzelposten von Waren, namentlich Manufakte, abgesetzt werden. Mißbräuchlich nennt man sehr oft Verkaufskommissionen überhaupt, namentlich aber transoceanische, K. Aus dem Vorstehenden erklärt sich der Begriff „(konsignieren » von selbst. Auch die Vollmacht, welche ein Cargador oder der Schiffer zum überseeischen Verkauf der ihm anvertrauten Güter empfängt, wird K. oder Pacotille genannt.