Handelsstatistik nennt man im allgemeinen die nare hirn des Warenumsatzes im Großverkehr. Es wäre hiernach eine Statistik des Binnenhandels und des auswärtigen Handels zu unterscheiden, doch ist thatsächlich nur die letztere bisher zu einer einigermaßen vollständigen Ausbildung gelangt. Die Aufgaben der auswärtigen H. sind hauptsächlich folgende. Vor allem ist die Menge der aus- und eingeführten Waren mit einer möglichst weitgehenden Unterscheidung der Arten und Qualitäten derselben festzustellen. Daher sind diejenigen Waren, die in den freien Verkehr eingehen, also voraussichtlich für die inländische Konsumtion bestimmt sind, sowie diejenigen, welche aus demselben innern Verkehr ezind. berg also mutmaßlich inländische Erzeugnisse sind, besonders zus ammenzustellen, als Statistik des sog. Spezialhandels. Die Waren, welche unter zollamtlicher Kontrolle nur durchgeführt werden (Transithandel), sowie diejenigen, welche in den See⸗ und andern größern Handelsplätzen unter Zollverschluß in Niederlagen gebracht und aus diesen wieder ins Ausland ausgeführt werden (Niederlagsverkehr), bilden ebenfalls besondere statistischejKlassen. Faßt man ohne ücksicht auf diese Unterscheidungen alle Waren zusammen, welche die so erhalt uin eingehend oder ausgehend berühren, so erhält man den statistischen Ausdruck des sog. Generalhandels. Bei den nichtzollpflichtigen Waren allerdings „ zu denen gegenwärtig in den meisten Ländern die Rohstoffe gehören, läßt sich der Transit von dem eigentlichen pezialhandel nicht mehr scharf aussondern, weil dieselben thatsächlich in den freien Verkehr übergehen, auch wenn sie für die Wiederausfuhr bestimmt sind. Neben den Mengen müssen aber auch die Werte der ein⸗ und ausgeführten Waren wenigstens annähernd nachgewiesen werden. Es geschieht dies teils durch unmittelbare Deklaration, teils durch nachträgliche Berechnung, zu welchem Zweck in mehrern Staaten besondere Kommissionen bestehen, welche jährlich den durchschnittlichen Wert aller im statistischen Warenverzeichnis enthaltenen Gattungen feststellen. Beide Methoden bleiben indes hinter der wünschenswerten Genauigkeit noch weit zufrück. Noch ungenauer allerdings war das früher in England und Frankreich übliche Verfahren nach welchem ein für allemal feste, sog. offizielle Werte der Rechnung zu Grunde gelegt werden. Ferner ist auch von Wichtigkeit die Unterscheidung der Herausgehenden Waren. Die bloße Angabe der Grenzstrecke, die überschritten wird, kann für diesen Zweck nicht genügen. Hinsichtlich der Art der Ein? und Ausfuhr it es auch von Interesse, festzustellen, ob die Waren unter einheimischer oder unter fremden Flaggen transportiert werden. Überhaupt schließt sich die Statistik der Handelsschiffahrt der H. unmittelbar an. Namentlich ist für alle wichtigern Häfen anzugeben, wie viele Schiffe jährlich ein⸗ und auslaufen, wie sich dieselben nach Nationalitäten verteilen, wie groß der mur mit Bal derselben ist und ob sie beladen oder nur mit Ballast gefahren sind. Die Nachweisungen der boben werde die von den einzelnen Warenarten erhoben werden, der Ausfuhrbonifikationen, die gewährt werden, der Konfiskationen und Strafen fallen in das Grenzgebiet der H. und der Finanzstatistik. Um die stalisische überwachung auch der zollfreien Waren besser zu sichern, erheben mehrere Staaten unterschiedslos von allen ein⸗ und ausgehenden Waren eine kleine Kontrollgebühr (Wagegeld, statistische Gebühr, droit de balance), welche zugleich einen Beitrag zu den Kosten der H. liefern soll. Eine solche Gebühr ist durch das Gesetz vom 20. Juli 1879 auch in Deutschland eingeführt worden. Statisische Erhebungen über den auswärtigen