Konsolidation (lat.) nennt man in der Finanzwissenschaft die Umwandlung von schwebenden Staatsschulden, welche aus den der Regierung für vorübergehende Zwecke bewilligten Krediten entstehen, und bei deren Aufnahme die Absicht alsbaldiger Tilgung aus irgend welchen gerade verfügbar werdenden Fonds vorgewaltet hat, in solche Anleihen, welche planmäßig für jährliche Verzinsung und etwaige spätere Tilgung Krdits u werden als Gegenstand eines dauernden Kredits. Gewöhnlich ist mit der K. einer Staatsschuld auch deren Fundierung, d. h. die Bestimmung der Staatseinkünfte, aus denen die Schuld verzinst und getilgt werden soll, verbunden. Die durch K. umgewandelte Schuld heißt konsolidierte Schuld, die Obligationen derselben konsolidierte Fonds (konsolidierte Obligationen, konsolidierte Inskriptionen u. s. w.). Eine mitunter beliebte Vorbereitung der K. besteht in der Umwandlung der schwebenden Schuld in eine zunächst unverzinsliche konsolidierte Schuld. Es werden Obligationen ausgegeben, aus deren Erlös die schwebende Schuld bezahlt wird. Die Obligationen sind aber erst von einem gewissen Zeitpunkte ab verzinslich (daher aufgeschobene Obligationen oder Difförées, Deferred, Deferados). Dies geschieht nur, wenn bereits konsolidierte Staatsschulden in größern Beträgen vorhanden sind. Die Verzinsung der neuen konsolidierten, aber differierten Schuld beginnt dann, sobald durch den Fortgang der Tilgung die ältern Mittel verfügbar werden. übeigens ist eine solche aufschiebende K. einer verzinslichen oder stets fälligen schwebenden Schuld, falls sie zwangsweise stattfindet, als partieller Staatsbankrott zu betrachten. Über die konsolidierten Renten (Consolidated annuities) der engl. Schuld, s. Con sols.