Flottierende oder Schwebende Schuld heißen im Gegensatz zu der fundierten oder konsolidierten Schuld diejenigen Verbindlichkeiten des Staats, die er entweder als stets fällige oder nur auf kurze Fristen übernommen hat. Es gehören hierher namentlich das einlösliche Papiergeld, die stets rückzahlbaren Depositen bei staatlichen Hinterlegungskassen (wie z. B. bei der franz. Caisse des depôts et des consignations), ferner Vorschüsse von Bankiers und Geldaufnahmen durch Schatzscheine oder Bons (s. d.), die als eine Art von Staatswechseln mit einer Verfallzeit von einigen Monaten oder einem Jahre, zuweilen auch auf längere Fristen ausgegeben werden. Auch Soldruckstände, unbezahlte Lieferungen u. dgl. sind hierher zu gehende Da diese verschiedenen Mittel zu vorübergehender Geldbeschaffung immer von neuem angewandt werden können, so weist die flottierende Schuld in manchen Staaten einen ziemlich konstanten, in Frankreich sogar einen sehr hohen, in neuester Zeit einen mehr gestiegenen Gesamtbetrag auf. (S. Staatsschulden.)