Konstriktion, Zusammenschnürung, nennt man in der Chirurgie ein operatives Verfahren, das hauptsächlich zur Abtragung gestielter Geschwülste benutzt wird. Man umzieht bei der K. den Stil der Geschwulst mit einem Draht und schnürt diesen mit Hilfe eines eigenen Apparats (Konstrikteur) so stark zusammen, daß er langsam den Stil durchschneidet. Die auf diese Weise vollführte Abtrennung ist eine unblutige, weil durchquetschte Blutgefäße nicht bluten. (S. Ecras üur
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 498Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei