FeedKonveut (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Konveut (lat.), d. i. Zusammenkunft, bezeichnete in der röm. Gerichtssprache die Zeit, welche der Magistrat zum Rechtsprechen festsetzte, die Zukammenkunft selbst, sowie auch den Ort, wo die Versammlung gehalten wurde. Aus der röm. Gerichts-⸗ sprache ging das Wort K. in die kirchliche über, und man nennt nicht nur die Versammlung der Mönche in Angelegenheiten des Klosters, sondern auch den Ort, wo sie sich versammeln, und das Kloster oder Stift selbst K. Die parlamentarische Versammlung, welche in der ersten Französischen Revolution K. oder Nationalkonvent (s. d., frz. Convention nationale) hieß, führte ihren Namen nicht von conventus, sondern von dem polit. Begriff Konvention (s. d.).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 508Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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