Konvention (lat.) ist überhaupt eine Zusammenkunft zum Zweck der Vereinbarung, besonders über rechtliche und polit. Angelegenheiten, dann die Vereinbarung selbst. Am häufigsten findet sich das Wort für internationale Vereinigungen, z. B. über den Münzfuß, über Maß und Gewicht, über Konsular- und Sanitätsverhältnisse. Auch die Preußischen Militärkonventionen gehören hierher. Bei völkerrechtlichen Hauptverträgen gibt es für Nebenpunkte auch Spezialkonventionen. In neuester Zeit hat man den Ausdruck vorzüglich auf Handelsverträge mit halbsouveränen Staaten angewendet. Auch staatsrechtlich kommt er vor, z. B. in England, wo man K. eine Parlamentszusammenkunft ohne König nennt (daher auch die Bezeichnung Convention nationale für den franz. Nationalkonvent).