Konvikt (Conrictorium) bedeutet eine Anstalt, deren Einrichtung dem Mönchsleben und der kath. vita canonica entlehnt ist, und in welcher Zöglinge zusammenleben, die entweder unentgeltlich oder doch nur für einen ganz geringen Beitrag beköstigt und erzogen werden, indem die Kosten meist aus Interessen frommer Stiftungen oder aus Staatsfonds bestritten werden. Auf Universitäten bezeichnet man mit Konvikt insbesondere die Anstalt, in welcher die Studenten der kath. Theologie zusammenwohnen; auf einigen deutschen Universitäten auch das Lokal, in welchem einer Anzahl Studenten (Konviktoristen) auf Grund von Stiftungen unentgeltlich oder für einen geringen Beitrag Speisen verabreicht werden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 509Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei