Kollegiaten (lat.), Stiftsgenossen. Kollegiatstifte. Nach dem Vorbilde des Klerus an den Kathedralen vereinte sich in größern Städten auch die bloße Pfarrgeistlichkeit zu gemeinschaftlichem Leben nach den kanonischen Regeln, woraus die K. für Kollegiat⸗ und ewöhulih mehne hervorgingen. Ein K. bilden gewöhnlich mehrere Chorherren (Kanoniker) mit einem Propst und Dekan (olle iales). Während sonst bei den Kathedralen nur stiftsmäßige Adelige als Kapitularen zugelassen wurden, gelangten an die K. auch Bürgerliche. (S. Domkapitel.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 411Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei