Kopeéke, eigentlich Kopéika, heißt eine zuerst um 1538 in Rußland geprägte Münze. Sie hat ihren Namen von der Figur des Zaren (zu Pferde und mit der Lanze (nonpe] in der Hand), die gewöhnlich auf der einen Seite dieser Münze abgebildet erschien. Zu Anfang gab es nur Silberkopeken, für welche später festgesetzt wurde, daß 100 einen Rubel ausmachen sollten; ferner hatte man Den'gen oder Deneschken oder halbe K. und Poluschken oder Viertelkopeken, sowie außerdem 5⸗, 10⸗, 15⸗, 20⸗, 25⸗, 30⸗ und 50-Kopekenstücke. Seit 1655 prägte man K. in Kupfer aus, unter denen die altsibirischen sowohl von Münzkundigen wegen ihrer Seltenheit, als von Goldarbeitern wegen ihres Gehalts an edelm Metall und von den Fabrikanten Leonischer Waren wegen des guten Kupfers und des vorteilhaften Preises (schweren Münzfußes) besonders gesucht werden. Die Münzordnung von 1811 setzte fest, daß halbe, einfache und Doppelkopeken in Kupfer ausgegeben werden sollten; diese Kupfermünzen repräsentierten das frühere russ. Papiergeld der Bank-Assignationswährung, in welcher seit 1. Juli 1839 gesetzlich 350 K. oder 3½ Papierrubel (Rubel Banko) = 1 Silberrubel galten. Bei Wiedereinführung der Edelmetallwährung (1840) hat man diese Art der Kupferprägung eingehen lassen und prägt nur Kupfermünzen im Verhältnis von 100 K. = 1 Silberrubel; dieselben enthalten weniger Kupfer als die frühern Kupfergeldsorten. Infolge des Ukas vom 7./19. Juli 1839 prägte man Stücke zu 3, 2, 1, halben und Viertelkopeken und zwar aus dem Pud oder 40 russ. Pfd. (16,38 kg) 16 Silberrubel in Kupfermünzen oder 1600 K.; nach dem Ukas vom 3./15. Juni 1849 aber wurden aus einem Pud Kupfer 32 Silberrubel oder 3200 K. zu Kupfermünzen von 5, 3, 2, 1, halben und Viertelkopeken geschlagen, somit halb so schwer als die vorigen. Die ältern Kupfermünzen verschwinden mehr und mehr aus dem Umlaufe; infolge des Ukas vom mißt, sind unter C aufzusuchen. 21. März (2. April) 1867 wird die geringere Scheidemünze in Bronze ausgeprägt. Von dieser Bronzemünze schlägt man Stücke zu 5, 3, 2, 1, halben und Viertelkopeken, und zwar aus dem Pud Bronze 50 Silberrubel oder 5000 K. Man ist nicht gehalten, von dieser Münzgattung mehr als 3 Rubel oder 300 K. in einer Zahlung anzunehmen. Als ½%0 des Goldrubels hat die K. eine Geltung von 3½ deutschen Pfennigen.