Kreditpapiere nennt man vorzugsweise diejenigen Schuldverschreibungen, die, wie z. B. die Staatspapiere und die Obligationen von Aktiengesellschaften, als Handelsgegenstände an der Börse gekauft und verkauft werden. ö —
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 590Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei