Handelspapiere sind solche Wertpapiere (. d.), welche, 170 den Umsatz geeignet und bestimmt, sehr gewöhnlich Gegenstand des Handels sind. Man nennt sie auch negoziable Papiere. Je leichter und einfacher der übergang des Papiers aus einer Hand in die andere ist, d. h. je leichter an Stelle des bisherigen ein neuer Berechtigter eintreten und das Recht, welches mit dem Papier verknüpft ist, erwerben kann, um so negoziabler ist das Papier. Die wichtigsten H. sind daher die Ordrepapiere (s. d.) und die Inhaberpapiere. (S. Au porteur.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 786Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei