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Recht & StaatBrockhaus 1882

Staatspapiere heißen die vom Staat ausgestellten Urkunden, welche den Staatsgläubigern ihre Forderungsrechte verbriefen. Es gibt deren sehr verschiedener Art: zinslose, zinstragende und Renten gewährende. Zinslose S. sind die Kassenanweisungen, Tresorscheine, Reichskassenscheine u. s. w., welche als Papiergeld umlaufen, bei den

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 124Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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