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GeschichteBrockhaus 1882

Kriegsartikel heißen die Belehrungen des Soldaten in kurzen Sätzen über seine Pflichten, seine Befugnisse und die ihn treffenden Strafen, falls er sich Vergehen oder Verbrechen zu Schulden kommen läßt. Sie werden dem Rekruten vor seiner Vereidigung erläutert und den Soldaten jährlich mehrmals vorgelesen. Die K. sind aus den Artikelsbriefen zur Zeit der Söldnerheere hervorgegangen, welche wie sie eine Zusammenstellung der zur Aufrechterhaltung der Disciplin erforderlichen Vorschriften und der bei Verletzung derselben eintretenden Strafen enthielten. 4575 115

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 611Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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