Landesaufnahme, die geodätische Aufnahme eines Landes; über das Verfahren dabei s. Feldmeßkunst. Im preuß. Großen Generalstab bestehen unter einem besondern Chef drei Abteilungen der L., die trigonometrische, die topographische und die kartographische.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 777Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei