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ErdkundeBrockhaus 1882

Landmarken sind Zeichen auf dem Festlande, welche dem Seemanne schon auf weitere Entfernungen einen Anhalt oder eine Sicherheit für den augenblicklichen Ort seines Schiffs geben. Man nimmt dazu entweder bereits vorhandene höhere Gegenstände, wie Kirchtürme, Windmühlen, Gebäude, Bäume, oder errichtet sie künstlich in Gestalt von Baaken (s. d.). Landmarschall (Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt in Mecklenburg Titel des Landtagspräsidenten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 784Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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