Landlosung, eine Art des Näherechts (s. Retrakt), welche jedem Inländer bei Veräußerung eines Grundstücks an einen Ausländer zusteht und ihn berechtigt, gegen Ersatz des Kaufpreises das Grundstück von diesem an sich zu ziehen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 784Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei