Togo (die Bezeichnung Togno ist falsch), zum deutschen Schutzgebiet gehöriges Königreich an der Sklavenküste. Begrenzt wird dasselbe im Osten von Klein-Povo (Little Popo), im Südwesten von der englischen Goldküstenkolonie, im Nordwesten von noch freien Gebieten des Anglostammes. Nach dem Innern zu sind die Grenzen noch nicht genau bestimmt. Auf allen vor dem Jahre 1885 erschienenen Karten Westafrikas sieht man an der Togoküste einen grossen Binnensee verzeichnet, die sog. Avon-Lagune, der, wenn er vorhanden wäre, das deutsche Schutzgebiet bedeutend vermindern würde. Durch Zöllers Reise im Togoland wurde festgestellt, dass die Lagune beiweitem nicht so gross ist als man bisher annahm. „Sie stellt,“ schreibt Zöller, „von einigen wenig ausgedehnten Sumpf- und Schilfdistrikten abgesehen, eine angenehme, von Höhenzügen eingerahmte Wasserstrasse dar. Die gleich hinter der Lagune beginnenden Bodenwellen werden, je weiter man vordringt, immer höher und erreichen am nördlichsten Punkte, bis zu welchem ich gelangt bin, eine Höhe über die Sohle der Thäler von 800 bis 400, auch bis 500 Fuss über dem Meeresspiegel. Man sieht nur langgestreckte, vielfach sich durcheinander krümmende Wellen, aber nirgends Berge oder Hügel. Die niedrig gelegene nächste Umgebung der Lagune hat hellgrünen Boden, im übngen findet sich überall derselbe dunkelrote und sehr fruchtbare Thonboden. Steine finden sich bloss als Knollen-Eisenstein bei Togo, anstehender Fels findet sich bloss bei Porto Seguro im Meer und bei Klein-Povo (Sandstein) in der Lagune. Bloss am Hahofluss traf ich regelrechten Urwald, sonst überall von Baobabs, Yucea- und Affenbrotbäumen überragtes Buschwerk, sowie an den niedrigeren Stellen sehr verschiedene Grasarten.“ Zöller hat die parallel der Küste sich hinziehende Lagune Togö-See genannt, da sie sich elyra in ihrer Mitte zu einem nach Norden sich ausbreitenden See erweitert. An der Ostseite dieses Seees liegt die Hauptstadt Togö, welche 2500 bis 3600 Einw. zählt, wahrscheinlich der grösste Ort des Landes. Die zweitgrösste Stadt dürfte Gross-Be (engfisch: Bey) sein, mit 2000—2500 Einw. Togsland besitzt ausserdem eine Menge Ortschaften von 800 bis 1000 Einw.: Abobo, Sewa,Oba, Gbome, Tahisi, Agome, Lebbe, Aguewe etc. Zu den wichtigsten Plätzen des Innern gehört der Buschmarkt Wo, der zwar nur ein kleines Dorf ist, aber an Markttagen von vielen Tausenden besucht wird, welche Palmöl und Palmkerne zu Markte bringen. Am Meeresstrande liegen: das etwa 1200 Einw. zählende Porto Seguro (Gowoluta), Sitz des Königs Mensa, Bagidä-Strand, welches das 1!/, km landeinwärts gelegene Bagida-Stadt als Handelsplatz immer mehr zurückdrängt, und Löme (englisch: Bey-Beach), der westlichste Küstenplatz von T. mit etwa 300 Einw. Landeinwärts, etwa 3—4 km von Löme, liegt die Stadt Be (Bey). Ein deutscher Grenzpfahl steht hinter Löme unweit der englischen Ortschaft New-Sierra-Leone; der zweite jenseits der Lagune, nördlich von dem erstern, östlich von dem Dorfe Alahu; der dritte nordwestlich von Aguewa und der vierte bei Bon-Koffi an der Klein-Povo-Grenze. Jenseits der Lagune ist an dieser der Grenzort gegen Klein-Povo das Dorf Sakkade-Kope. Die weiter ostwärts gelegene, von den Lagunen von Klein-Povo und Wo umfasste Landspitze gehört zu Klein-Povo, dessen Hauptstadt Grigi (Gridschi) ihr gegenüberliegt, aber auch noch jenseits der Wo-Lagune, nördlich von Grigi, gehört ein Landstreifen zu Togö, und die Grenze geht mitten durch das dort gelegene Dorf Soholo, dessen eine Hälfte jetzt unter deutschem Schutz steht, während die andere zu Klein-Povo gehört. „Der Handel der Togöküste befindet sich überwiegend in den Händen deutscher Firmen, von denen einige sowohl westwärts im englischen Gebiet, als, auch ostwärts im jetzt französischen Klein-Povo und in Gross-Povo eine wichtige Rolle spielen. Wir finden in Löme die Firmen C. Goedelt und Wölber & Brohm aus Hamburg und Friedr. M. Vietor Söhne aus Bremen; in Bagidä Wölber & Brohm und Friedr. M. Vietor Söhne. Die ersten Faktoreien sind von Friedr. M. Vietor Söhne angelest worden. In Manufakturwaren vermag zwar Deutschland mit der englischen Ware nicht zu konkurrieren, aber in einer Menge anderer Artikel beherrscht es völlig den Markt, so in Eisenwaren (Remscheid, Solingen), Rum (Hamburg), Genever (Hamburg, zum Teil auch Holland), Tabak (Bremen, Hauptgeschäft von Friedr. M. Vietor Söhne), Pulver, Parfümerien (beide teils aus Deutschland, teils aus England) u. s. w. In Löme ist der Hauptmarkt für europäische Erzeugnisse, und es werden dort jährlich für etwa 1 Million Mark umgesetzt, und zwar gegen bares Geld, da die Eingeborenen ihre eigenen Produkte lieber auf dem englischen Gebiet verkaufen, wo sie dafür höhere Preise erzielen. Die Ausfuhr von Löme steht daher hinter der Einfuhr weit zurück und erreicht höchstens 75 Tons Palmkerne und ebensoviel Fass Palmöl per Monat. Einer der grössten Übelstände, an denen der Handel an der Sklavenküste leidet, ist das Kreditgeben in Form von Vorschüssen an die Händler, welche den Verkehr mit dem Innern vermitteln. Der Vorschuss wird zwar meist nur von einem Markttage zum andeın gewährt, aber Verluste sind trotzdem unvermeidlich. In einzelnen Fällen gelingt es dem Weissen, durch entschiedenes Auftreten zu seinem Gelde zu gelangen, in der Regel aber hat er sein Geld verloren, sobald der Schwarze entschlossen ist, nicht zu zahlen. Die Neger helfen sich, wenn sie Ansprüche gegen Angehörige eines andern Dorfes erfolglos geltend gemacht haben, gewöhnlich dadurch, dass sie den Schuldner oder einen Verwandten desselben abfangen und ihn nicht eher freigeben, als bis sie befriedigt worden sind, aber zu diesem äussersten Mittel kann der europäische Kaufmann nicht greifen. Er würde zwar seine Befriedigung in dem speziellen Falle vielleicht erlangen, aber gleichzeitig sich unmöglich gemacht und seinen ganzen Handel ruiniert haben, da gewiss alle Händler fortan seine Faktorei meiden würden. Die Eingeborenen spielen hier nicht nur als Zwischenhändler, sondern auch als Beamte in den Faktoreien eine-wichtige Rolle, da das niedere Personal der Faktoreien ausschliesslich aus Eingeborenen, aus Mulatten besteht. Die Leitung der Faktoreien ruht meist in den Händen von Europäern. Kräftige Männer im Alter von 20—25 Jahren werden von den Hamburger und Bremer Häusern auf den Zeitraum von drei Jahren engagiert und, wenn sie sich als tüchtig bewährt haben, später oft mit der selbständigen Leıtung einer Faktorei betraut. Ihnen stehen eingeborene Kommis zur Seite, welche man als „Native Clerks* oder auch kurzweg als „Ülerks“ bezeichnet. Dieselben wissen mit der Feder ziemlich gut umzugehen, sind auch leidliche Rechner, geniessen aber keine grosse Achtung, da die Ehrlichkeit in der Regel ihre schwächste Seite ist. Sie werden deshalb scharf beaufsichtigt, und man pflegt die Waren im Laden, deren Verkauf ihnen anvertraut wird, genau zu verzeichnen und sie für etwaigen Abgang verantwortlich zu machen. Gewöhnlich sind in einer Faktorei vier Clerks beschäftigt: einer fungiert als Verkäufer im Laden, dem zweiten sind die im Hofraum lagernden Waren anvertraut, und die beiden anderen besorgen das Messen der von den Händlern gebrachten Palmkerne und des Öls. Die Faktoreien sind von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends geöffnet und nur zu Mittag zwei Stunden (von 12—2 Uhr) geschlossen, doch ist die Arbeit eine sehr ungleichmässige, je nachdem sich mehr oder weniger Handelsweiber einfinden. Zuweilen kommen sie scharenweise herangezogen, und dann vergehen vielleicht Wochen, bevor sich wieder eine einfindet. Da die Konkurrenz eine sehr rege ist, muss der Leiter einer Faktorei alles Mögliche aufbieten, um die Eingeborenen an sich zu ziehen. So schickt man zum Beispiel den aus dem Innern kommenden Handelsweibern Clerks entgegen, welche in dem Orte, in dem jene ihr letztes Nachtquartier nehmen, sie aufsuchen und sich bemühen, sie zum Besuche ihrer Faktorei zu veranlassen. Der Handel ruht auf Seite der Eingeborenen hauptsächlich in den Händen der Frauen, welche sowohl die Märkte im Innern besuchen als auch nach den Faktoreien kommen. Die Verkehrssprache ist in Löme und DBagida englisch, in Porto Seguro portugiesisch; die deutsche Sprache ist den Eingeborenen fremd geblieben, und die Kaufleute suchen sie auch nicht zum Erlernen derselben zu veranlassen, da sie jetzt den Vorteil haben, dass ihre Gespräche nicht belauscht werden können. — Die Vorgänge, welche zur Erklärung des deutschen Protektorats über T. führten, sind bereits an andrer Stelle geschildert worden (s. Povo, Seite 1070u.f.). Von den durch die „Sophie* aus Badji entführten Geiseln wurde Lawson, welcher nachwies, dass er englischer Unterthan sei, in Lagos in Freiheit gesetzt; die beiden anderen Geiseln, Gomez und Wilson, wurden nach Deutschland gebracht, von wo sie erst im Juli 1884 mit der „Möve“ in ihre Heimat zurückkehrten. Da der mit der „Möve* angekommene Generalkonsul Dr. Nachtigal in Klein-Povo erfuhr, dass von englischer Seite wieder stark gegen . die deutschen Kaufleute intriguiert und die Bevölkerung aufgehetzt worden, sie gewaltsam aus dem Lande zu entfernen, knüpfte er an die Freilassung der Geiseln die Bedingung, dass Lawson verspreche, die Ruhe -ferner nicht mehr zu stören, und als dieser einer bestimmten Erklärung auswich, wurden die Geiseln wieder an Bord gebracht. Da indessen aus Löme und Bagida gemeldet worden, dass die dortigen Deutschen in der grössten Gefahr schwebten, weil der König von Togo, um den Engländern jeden Anlass zum Einschreiten zu nehmen, die deutschen Kaufleute aufsefordert hatte, ihre Faktoreien zu räumen, fuhr die „Möve“ zunächst nach Bagida. Ihr Erscheinen bewirkte dort sofort einen völligen Umschwung in der Gesinnung der Eingeborenen, welche nun erklärten, nur durch die Drohungen der Engländer zu dem Vorgehen gegen die Deutschen veranlasst worden zu sein. Sie baten Dr. Nachtigal um Schutz, damit eine Besitzergreifung ihres Landes durch England verhindert werde, und im Hinblick auf die bedeutenden deutschen Interessen, welche hier gefährdet waren, fand sich Nachtigal veranlasst, mit den Abgesandten des Königs von Togo einen Vertrag zu vereinbaren, der das Togogebiet unter den Schutz des deutschen Kaisers stellte. Der Vertrag wurde mit ausserordentlicher Vorsicht geschlossen, um jede Anfechtung desselben unmöglich zu machen. Da die Häuptlinge des Küstengebietes ziemlich unabhängig sind, liess Nachtigal den Vertrag nicht bloss von den Vertretern des Königs, sondern auch von den Häuptlingen unterzeichnen.