Sklaverei heißt der Zustand unbedingter Knechtschaft, welcher einen Menschen zum Privateigentum, zur willenlosen Sache eines andern macht. So unsittlich und notwendig unheilvoll sie ist, uschen diese Ausbeutung des Menschen durch den Menschen nicht nur auf der untersten Kulturstufe, sondern zu allen Zeiten, unter allen Völkern stattgefunden. Es gab und gibt in Asien und Afrika sogar Staaten, wo überhaupt alle dem Despoten gegenüber Sklaven sind. Dies ist die politische S., welche die eigentliche, die private S. stets zur Begleitung hat. Wie die S. in der Kindheit der menschlichen Gesellschaft entstanden, ist leicht erklärlich. Durch die Gewalt des Familienvaters, des Patriarchen, waren schon Kinder und Gesinde so gut wie Sklaven. Der Krieger benutzte die Kriegsgefangenen, denen er das Leben schenkte, als Sklaven, und im ganzen Altertum blieb es völkerrechtlicher Grundsatz, diejenigen als Sklaven zu betrachten, die in des Siegers Hände sielen. Das Bedürfnis nach Sklaven veranlaßte sogar in der Solge Kriege und Menschenraub und gab dem Sklavenhandel, den schon vor 3000 Jahren die Phönizier trieben, eine regelmäßige Einrichtung. Assyrer, Babylonier und Perser hatten S. seit ihrem ersten Auftreten als Eroberer; am geringsten war sie in Indien entwickelt. Bei den Juden fanden alle Arten der S. und des Sklavenerwerbs statt. Sie besaßen Sklaven, die sich aus Not verkauft hatten, die von andern oder von ihren Eltern als Sklaven verkauft worden, die durch Krieg oder Raub Sklaven geworden und die als Sklaven geboren waren. Das mosaische Gesetz machte einen Unterschied zwischen einheimischen (hebräischen) Sklaven und den aus der Fremde gekauften. Erstere mußten nach sechsjähriger Dienstzeit freigegeben werden, wenn sie nicht für immer auf Loslassung feierlich verzichteten die fremden blieben in ewiger Leibeigenschaft. Die Kinder der fremden wie der einheimischen Sklaven waren ebenfalls das ewige Eigentum der Herren. Daß die Gewalt der Juden über ihre Sklaven ursprünglich sehr groß war, beweisen die Einschränkungen, welche das mosaische Gesetz traf. Bei den Griechen wurden schon zu Homers Zeiten die Kriegsgefangenen zu Sklaven gemacht. Nach Athenäus breiteten die Chier, die ihre Minen durch Sklaven bebauten, das Sklaventum über Griechenland aus. Zur Blütezeit der griech. Republiken war die Sklavenbevölterung fast überall zahlreicher als die der Freien. Sogar die griech. Philosophen, wie Plato und Aristoteles, gaben zwar zu, daß die S. gegen die menschliche Natur sei, behaupteten aber, sie sei gerecht, weil der Staat ohne sie nicht bestehen könne. In einigen griech. Staaten bestanden die Sklaven aus gekauften Barbaren, in andern aus den Nachkommen unterjochter Griechen. Auch die Lage der Sklaven war sehr verschieden. In Sparta gehörten die sog. Heloten (s. d.) nicht dem Einzelnen sondern dem Staate. Die Athener kauften Sklaven aus allen Völkern und beschäftigten sie im Hause bei den Gewerben und auf dem Felde. Auch der Staat hielt viele Sklaven. Wurde ein Sklave vom Herrn zu arg mißhandelt, so konnte er ein bestimmtes Asyl aufsuchen, wo sich dann der Staat seiner annahm. Die Freiheit erlangten die athenischen Sklaven durch Loskauf aus dem Nebenverdienst und durch Freigebung gütiger Herren. Auch ließ der Staat Sklaven frei, die ausnahmsweise Kriegsdienste geö‚ eisten ausgebildet und mit Sitte, S wirtschaft und Politik verwachsen war das Stlavenwesen bei den Römern. Der Familienvater besaß in den frühern Zeiten der Republik die ausgedehnteste Gewalt über Leben und Freiheit seiner Kinder Nach älterm Rechte mußte der Schuldner mit der Freiheit büßen, wenn er den Gläubiger nicht anders der rorne konnte. Bei schweren Verbrechen wurde er röm. Bürger zum Sklaven degradiert, dami man an ihm die Stra sehen konnte“ Richt nur die Kriegsgefangenen, sondern auch die Jugendblüte aller Völker, die den röm. Waffen unterlagen, wurden von Staats wegen zu Rom als Sklaven verkauft. Besonders seit den Punischen Kriegen war Rom mit Sklavenmassen überschwemmt, womit die Entsittlichung und der innere Verfall des Römertums begann. Der Staat selbst hielt viele Sklaven, die man zu öffentlichen Arbeiten, in den Minen, zur Bedienung der Magistrate benutzte. Jeder wohlhabendere Bürger besaß Sklaven, welche alle Verrichtungen und Gewerbe besorgten. Die Reichen und Großen hielten Horden von 5⸗, 10⸗, ja 20000 Sklaven, die teils zum Luxus, zur Besorgung häuslicher Geschäfte, zur Bebauung des Landes, zu industriellen Gewerben dienten. Die Sklaven zerfielen im allgemeinen in Haussklaven und Landbauer. Leen sowie die, welche Künste und Gewerbe trieben, achtete man viel höher als die Landsklaven. In älterer Zeit hatte der röm. Sklave (servus) gar keine Rechte. Der Herr übte eine unbedingte Gewalt über Leben und Tod, und was der Sklave verdiente, gehörte seinem Eigentümer. Erst später erhielten die Sklaven am Nebenverdienst eine Art Eigentum (peculium), das sie zu ihrer Loskaufung verwenden durften. Der Sklave konnte nie eine wirkliche Ehe schließen, hatte keine Familie und war rechtlich nicht fähig, ein Testament zu machen. Auch vom Kriegsdienste waren die Sklaven ausgeschlossen; nur in den Punischen Kriegen und unter den Kaisern kamen hierin Ausnahmen vor. Zwar konnte der Sklave als Zeuge gelten; doch durfte er sein Zeugnis nur auf der Folter ablegen. Nach dem ältern Rechte wurde jeder Diebstahl des Sklaven, die Denunziation seines Herrn und andere geringe Vergehen mit der Todesstrafe belegt, die bis auf Konstantin in der Kreuzigung bestand. Ermordete ein Sklave seinen Herrn, so sollten zur Abschreckung die sämtlichen Haussklaven hingerichtet werden. Eine besondere Kleidung trugen die röm. Sklaven nicht, weil man es für gefährlich hielt, den Unterjochten zu zeigen, wie gering die Zahl ihrer Unterdrücker wäre. Seit 265 v. Chr. wurden in Rom die Sklaven zu blutigen Fechterspielen und Tierkämpfen verwendet, die bald als Hauptbelustigung des Volks galten. Zu diesem Zwecke erzogen die Großen und Kaiser die Gladiatoren (s. d.), deren man sich auch in den Bürgerkriegen bediente. „Die Härte, welche die Sklaven erfuhren, reizte dieselben oft zur Verschwörung. Auf der Insel Sicilien kam es zweimal, 135—132 und 104 9.hr, zu einem förmlichen Sklavenkriege (l. d.). Der gefährlichste Sklavenaufruhr erhob sich 73 v. Chr. zu Capua unter dem Gladiator Spartacus (s. d.). Mehrmals versuchte man unter der Republik, das Los der Sklaven zu mildern; allein dies gelang wenig, weil man solche Reformen für Eingriffe in das Eigentum hielt. Erst die Kaiser beschränkten die Willkür der Herren und verliehen den Sklaven einige Rechte. Ein gemißhandelter Sklave, der unter die Statue des Kaisers floh, erhielt Anspruch auf dessen Gnade. Die Sklaven durften ihren Nebenerwerb als Eigentum betrachten. Antonin entzog den Herren das Recht über Leben und Tod ihrer Sklaven. Auch nahmen die Freilassungen von seiten der Herren so überhand, daß gesetzliche Einschränkungen getroffen wurden. Die Freilassung (nanumissio) konnte nach altem, strengem Rechte nur durch Eintragung des Sklaven in die Censuslisten, durch testamentarische Verordnung oder dadurch bewirkt werden, daß der Herr den Sllaven vor eine Magistratsperson brachte und ihn unter gewissen Ceremonien für frei erklärte. Der Sklave wurde hierbei vom Liktor mit einem Stäbchen (Lindicta) berührt und erhielt als Zeichen der Freiheit einen Hut. Später konnte auch eine derartige Erklärung vor dem Geistlichen in der Kirche abegeben werden. Nur der auf solche feierliche Weise Freigelassene wurde röm. Bürger, vorausgesetzt, daß der Herr selbst das Bürgerrecht hatte. War letzteres nicht der Fall, so trat der Freigelassene nur in die Klasse der Lateiner oder gar in die der Provinzialen. Der Freigelassene (libertus), selbst wenn er das Bürgerrecht gewonnen, besaß indessen noch nicht alle Rechte eines Vollbürgers. Mit der Verbreitung des Christentums und dessen Anerkennung als Staatsreligion verbesserte sich das Los der Sklaven; aber die S. selbst verschwand nicht, sondern überdauerte die Zertrümmerung des Römischen Reichs. Vgl. Wallon, «Histoire de Pesclavage dans l'antiquité (3 Bde., Par. 1847—48). Bei den Völkern Asiens, deren Lebensanschauung, Sitte und Verfassung immer dieselben geblieben sind, hat sich auch die S. in ihren ursprünglichen und naiven Formen erhalten. Die Sklaven des Orients tragen mehr den Charakter des Hausgesindes, stehen ihren Herren näher und halten ihren Stand nicht für eine Schande, sondern für ein Schicksal. Der Koran verbietet eigentlich, Glaubensgenossen als Sklaven zu halten, empfiehlt den Herren Milde und bezeichnet die Freilassung als ein verdienstliches Werk. Daß Mohammed und die Kalifen Kriegsgefangene zu Sklaven gemacht, davon ist keine Spur vorhanden. An den Höfen der Kalifen gab es meist nur Negersklaven, die man aus dem Innern Afrikas durch Handel bezog. Erst in den Kreuzzügen scheinen die Mohammedaner die Sitte angenommen zu haben, aus Kriegsgefangenen Sklaven zu machen. Die Kreuzfahrer verübten jedoch im Orient an den Mohammedanernein Gleiches. In den unmittelbaren Ländern des Osmanischen Reichs, bei den Türken, hat die S. einen äußerst milden Charakter. Die Türken unterhalten dieselbe gegenwärtig teils durch Ankauf von Negern, teils durch Ankauf von Weißen aus den kaukas. Gebirgsländern. Wiewohl die Negersklaven nicht weniger menschlich behandelt werden, machen doch gewöhnlich die Jünglinge, Mädchen und Kinder aus dem Kaukasus ein weit größeres Glück. Die Weiber süllen die Harems, den Männern steht als Dienern der Großen die Laufbahn zu den höchsten Amtern und Ehrenstellen offen. Die Beschäftigung der türk. Sklaven ist eine häusliche. Ein gutes Betragen und der Übertritt zum Islam verwandeln seine Lage in die des Dienstboten. Gewöhnlich werden die Sklaven verheiratet. Ihre im Hause geborenen Kinder gelten als Familienglieder und verwischen oft die Spuren ihrer Abkunft durch günstige Heiraten. Einen weit rohern Charakter trug die S. bei den Mohammedanern der afrik. Nordküste. In Marokko, Algier, Tunis und Tripolis bestand seit dem Mittelalter neben der Negersklaverei auch die S. der Weißen, die durch Seeraub gegen alle christl. Völker im Mittelmeer unterhalten wurde. Erst seit der Eroberung von Algier durch die Franzosen (1830) hat die Seeräuberei der Barbaresken aufgehört. Auch hob der Bei von Tunis in seinem Gebiete 1842 den Sklavenhandel und 1846 die S. der Schwarzen wie der Weißen auf, während Frank-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XIV. reich in Algier die Negersklaverei bis 1848 beibehielt. In den mohammed. Reichen und Provinzen des Innern Afrikas besteht die größere Masse der Bevölkerung aus schwarzen Sklaven, die jede Arbeit im Hause und auf dem Felde verrichten. Man erlangt diese Sklaven teils durch Krieg, teils durch Handel mit den heidnischen Negerstämmen. Die Zahl der Negersklaven, die jährlich auf die Märkte von Marokko, Tripolis, Agypten, der Türkei und Arabien gelangen, ist immer noch groß. Die eine Hälfte wird durch den Wüstenhandel, die andere durch arab. Seefahrer bezogen, welche ihre Opfer von der afrik. Ostküste holen. Auch versorgte sich die ägypt. Regierung bis in neuere Zeit durch regelmäßige Sklavenjagden in den nubischen Grenzgebieten mit Negersklaven, welche meist zur Herstellung der regulären Negerregimenter dienten. In den europ.⸗christl. Reichen, die sich auf den Trümmern der röm. Weltherrschaft erhoben, hat sich S. und Sklavenhandel trotz des Christentums länger als ein Jahrtausend erhalten. Nach Tacitus besaßen die alten Germanen Sklaven, welche nur das Land bebauten und gut behandelt wurden. Diese Unfreien mögen Unterjochte und Kriegsgefangene gewesen sein. Tacitus erwähnt aber auch Sklaven, welche ihre Freiheit im Spiele darangesetzt hatten. Diese aus den freien Stammgenossen hervorgegangenen Sklaven wurden in die Fremde verkauft. Erst in der Zeit der Völkerwanderung und seit den Einfällen der Germanen in die röm. Provinzen scheint sich ein zweifacher Stand der Unfreien ausgebildet zu haben. Neben denen, welche das verliehene Land bebauten, traten nun auch besitzlose Sklaven auf, die man im Hause hielt und mit denen Handel getrieben wurde. Die Anzahl dieser Sklaven wuchs außerordentlich, seit die Kriegszüge gegen die Slawen begannen. In ler, enehbis Kämpfen wurden die slaw. Völker, die sich bis an die Elbe ausgebreitet hatten, von den Deutschen unterjocht, ausgerottet und als Sklaven fortgeführt. Man verkaufte diese Gefangenen nach Frankreich, England, Italien, selbst nach Konstantinopel. Wahrscheinlichist das Wort Sklave eins mit-Slawer; es tritt zuerst zur Zeit der erbittertsten Kämpfe im 10. Jahrh. auf. Wie schwunghaft der Menschenhandel von den Deutschen getrieben wurde, zeigt schon, daß das Wort in alle europ. Sprachen lengl. slave, frz. esclave, span. esclavo, ital. schiavo) übergegangen ist. Gewiß war die Stellung der Hausftlaven bei den Deutschen, selbst wenn sie Gewerbe trieben, weit ungünstiger als die der unfreien Landbauer. Die besitzlosen Sklaven hatten kein Volksrecht; das Wergeld bei ihnen war sehr gering; sie durften nicht bewaffnet gehen. Erst seit dem 13. Jahrh. beginnt die harte S. zu verschwinden. Der Sklavenhandel verlor sich allmählich, die großen Sklavenmärkte an der Nord⸗ und Ostsee hörten auf, und der bisher ganz als Sache behandelte Knecht erlangte gewisse Schutzrechte. Für alle Unfreien, die unangesessenen wie die angesessenen (glebae adscripti, d. i. Hörige), bildete sich jetzt der mildere Stand der Leibeigenschaft (s. d.) aus. An diesem Fortschritt in der Civilisation hatte die Kirche ebenso großen Anteil als das Interesse und die erwachende Bildung der Großen. In England, wo schon die Römer die S. nach ihrer Art ausgebildet hatten, war bei dem Eindringen der Angelsachsen die brit. Bevölkerung in das Joch der Knechtschaft geschlagen worden. Der rößere Teil der Besiegten baute für die Überwinder 303 Dat doch gab es auch Haussklaven, deren Los [d viel härter war, und die man auch verhandelte. Schon in den ersten Jahrhunderten der normann-Periode verschwand allmählich die S. in der Leibeigenschaft, die ebenfalls und ohne Beihilfe der Gesetzgebung im Anfang des 16. Jahrh. erlosch. Auch in Frankreich bestand neben der harten Loioeigenschaft, in welche die Franken die gallische Bevölkerung versetzten, die eigentliche S. Dieselbe wurde großenteils durch die Kriegsgefangenen unterhalten, welche man den von Spanien her eindringenden Mauren abnahm. Der bedeutendste Sklavenmarkt war zu Lyon; hier trafen sowohl die Sklaven slaw. Ursprungs als auch die in Spanien t gefangenen Mauren zusammen. Der erstarkten Königsgewalt gelang es, dem Sklavenwesen Grenzen zu setzen. Doch dauerte die Leibeigenschaft sehr strengen Formen bis gegen Ende des 18. Jahrh. Italien besaß ebenfalls das Mittelalter hindurch nicht nur Leibeigene, sondern auch wirkliche Sklaven. Die Stadt Rom war der Mittelpunkt des Menschen handels geblieben, wo die Venetianer Christensklaven kauften und an die Mohammedaner verhandelten. Umgekehrt brachten die Spanier hierher auch mohammed. Sklaven, die sie im Kriege oder durch Seeraub erbeutet hatten. Während gegen Ende des 13. Jahrh. die eigentliche S. und der Sklavenhandel imtchristl. Europa zu Ende ging, blieb beides auf der Pyrenäischen Halbinsel noch lange im Gebrauch. In dem länger als 700 Jahre andauernden Kampfe pflegten hier sowohl die Christen wie die Mauren ihre Gefangenen zur S. zu verdammen und um so grausamer zu behandeln, als sich beide Teile für Ungläubige hielten. Der Überfluß an maurischen Sklaven war bei den Spaniern so groß, daß sie das ganze Mittelalter hindurch die Sklavenmärkte des südl. und westl. Europa versorgen konnten. Noch Anfang des 16. Jahrh. schmachteten in Portugal und Spanien Tausende von Mauren im härtesten Sklavenjoche. Die Entdeckung von Amerika und die Besitznahme der Westküste von Afrika durch die Portugiesen gaben im Anfang des 16. Jahrh. zur Gründung eines neuen Sklavensystems Anlaß, zur Einführung von Negersklaven in den überseeischen Kolonien der Europäer. Keins der Sklavensysteme der frühern Zeit war grausamer und eigennütziger als dieses, welches beim Beginn der modernen Civilisation seinen Anfang nahm und trotz aller Anstrengungen noch gegenwärtig nicht ganz beseitigt ist. Nachdem die Portugiesen gegen 1480 die Küste von Guinea und die Wagrt in Besitz genommen, eröffneten sie mit den Negerstämmen des Innern den Gold⸗ und Menschenhandel. Sie kolonisierten die Inseln Fernando Po, Principe, Annobon, besonders St. Thomas, und verwendeten mit Vorteil in den begründeten Zuckerpflanzungen Negersklaven. Härter noch verfuhren die Spanier in dem zu gleicher Zeit entdeckten Amerika. Zum Betrieb der Bergwerke und der Feldbaukolonien verteilten sie die Indianer an die Pflanzer und Regierungsbeamten. Die Unterjochten konnten jedoch die harte Arbeit nicht ertragen und starben hin in ganzen Stämmen und Volkern. Man führte deshalb seit 1501 mohammed.