Abtreiben Kinder, Ist eine gottlose und verfluchte Art der Huren und anderer liederlichen Vetteln, so durch allerhand starcke und treibende Artzney und Mittel die Leibes-Frucht, ehe selbige zur Perfection gelanget, wieder abtreiben. Dergleichen ruchloses Verbrechen wird nach denen Sächsischen und Carolinischen Rechten, willkührlich bestraffet, wann die Leibes-Frucht noch nicht lebhafft gewesen. Ist selbige aber bereits lebhafft gewesen, (welches nach der Medicorum Meynung in viertzigsten Tage nach der Conception, nach den Sächsischen Rechten aber um die Helffte der Schwangerschafft zu geschehen pfleget) wird die Verbrecherin am Leben gestraffet, dieweil es eine Art des Todtschlages ist.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 28Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0