Tractiren, Heisset so viel als ein Mahl oder Gasterey vor gute Freunde und Freundinnen halten. Bey denen Römern ihren Gastereyen und Mahlen fande man überaus gute Ordnung und Gesetze. In dem Lege Fabia, so der Burgemeister Fabius gegeben, war verordnet, daß keiner auf einem Banquet mehr als dreyßig Sestertios, das ist so viel, als zwölff Thaler verzehren durffte. Lex Messinia verordnete, daß man keinen frembden Wein auf die Tafel bringen solte. Nach dem Lege Æmilia durffte man nicht mehr als fünff Gerichte oder Trachen auffsetzen. Lex Antia verbot keinem jungen Menschen die Koch-Kunst erlernen zu lassen, denn wo viel Köche wären, da würden die Leute arm, und der Leib durch die Schwelgerey ungesund. Nach dem Lege Julia durffte niemand mit verschlossener Thüre essen, damit die darauff bestellten Censores desto besser Acht haben konten, ob man auch im Essen einen Uberfluß gebrauchte, und endlich in dem Lege Aristimia war verordnet, daß man nur des Mittags, des Abends aber niemanden zu Gaste behalten solte.