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Recht & StaatFrauenzimmer-Lexicon 1715

Mannbar, Wird von denenjenigen Jungfern gesaget, so nunmehro in dem Zustand sind, einen Mann zu nehmen, und selbigen zu accommodiren. In den alten Römischen Gesetzen wurde das zwölffte Jahr darzu erfordert, heut zu Tage aber siehet man nicht mehr auf die Jahre, sondern auf die äusserlichen Gaben der Natur, Stärcke und Geschicklichkeit des Leibes. In Mengrelien, einem gewissen Distirict in der Türckey, nehmen die Jungfern in ihren 8. und 9. Jahre schon Männer, daher auch die Kinder so in dergleichen unzeitigen und kahlen Ehe erzeuget werden, nicht grösser als die Frösche seyn sollen.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 2202–1203Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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